31.05.2023, 12:38
Liebe Unterstützende,
herzlichen Dank für den sehr guten Anlauf der Petition!
Das Thema bezahlbares Wohnen wird in den nächsten Wochen mit Sicherheit noch an Brisanz gewinnen, denn die Stadt Neumarkt wählt am 8. Oktober 2023 ihren Oberbürgermeister für die Amtsperiode 2023 bis 2029.
Die Stadt Neumarkt hat durchaus aus Einzelfällen in der Vergangenheit bereits Erfahrung mit der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht. Erst kürzlich hieß es in einer Pressemitteilung am 13. März 2023 zum neuen Wohnbaugebiet Maienbreite im Stadtteil Holzheim (siehe Link unten): "Dabei könnte man sogar – wie Oberbürgermeister Thumann ebenfalls als Möglichkeit ins Spiel bringt – den Bauherren auch mit einem Erbpachtvertrag den Hausbau ermöglichen." Meiner Ansicht nach darf der Erbpachtvertrag nicht nur eine alternative Möglichkeit bleiben, wie hier seitens des Oberbürgermeisters erwähnt, sondern er muss im gesamten Stadtgebiet Neumarkt die Regel werden!
Die Aussichten auf Erfolg der Petition sind sehr gut! Für einen Bürgerantrag nach Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung (siehe Link unten) sind Unterschriften von mindestens 1 Prozent der Gemeindeeinwohner erforderlich. Stand 01.01.2023 hatte Neumarkt eine Gesamteinwohnerzahl (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) von 43.001. Selbst wenn in den nächsten Wochen die Einwohnerzahl noch etwas steigen sollte, ist ab 450 Unterschriften von Gemeindeeinwohnern ein Bürgerantrag an die Stadt Neumarkt auf jeden Fall zulässig. Dies ist bei einem so wichtigen Thema gut zu schaffen!
Sind mindestens 450 Unterschriften zusammen, wird der Bürgerantrag an die Stadtverwaltung eingereicht. Vor der Oberbürgermeisterwahl wird der Stadtrat dazu keine Entscheidungen mehr treffen können, deshalb macht die Einreichung so bald als möglich nach der Oberbürgermeisterwahl am 08. Oktober 2023 Sinn. Nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerantrags muss sich der Neumarkter Stadtrat innerhalb von 3 Monaten in einer Sitzung mit dem Bürgerantrag befassen.
Wie der Stadtrat entscheiden wird, ist freilich heute noch nicht gewiss. Aber eines ist sicher: Sollte der Neumarkter Stadtrat den Bürgerantrag ablehnen, erlaubt Art. 18b der BayGO nach einem Jahr wieder einen neuen Bürgerantrag zum gleichen Thema. Und dieser wird falls nötig ebenfalls kommen!
Viele Grüße
Carsten Burkhardt
Links:
www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/aktuelles/aktuelles-aus-neumarkt/oberbuergermeister-thumann-stellt-ideen-fuer-neues-baugebiet-vor-0323/
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18b