Wohnen

Wohnen in Neumarkt in der Oberpfalz bezahlbar machen und bezahlbar halten

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn

41 Unterschriften

Sammlung beendet

41 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

25.08.2023, 18:36

Entgegen dem Wortlaut des Art. 56 Abs. 3 GO steht das Petitionsrecht auch auf kommunaler Ebene jedermann zu und nicht nur den Gemeindeeinwohnern (vgl. Art. 17 GG).

Quelle:
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3176528


Neuer Petitionstext:

Die unterzeichnenden EinwohnerinnenUnterzeichnerinnen und EinwohnerUnterzeichner fordern den Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. fordern den Stadtrat gemäß Art. 56 Abs. 3 BayGO in Verbindung mit Art. 17 GG auf, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:

Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:

  • Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
  • die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.

Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.

Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29 (21 in Neumarkt in der Oberpfalz)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern