28.12.2013, 13:20
Eingang wurde durch den Petitionausschuss des Bundestages per 11.12.2013 bestätigt.
Allerdings wurde auf Folgendes bezüglich der Gültigkeit der Unterschriften hingewiesen:
* nur elektronische Unterschriften im e-Petitionen-System des Bundestages
(epetitionen.bundestag.de/) haben Gültigkeit
* per email eingereichte Eingaben müssen nochmals handschriftlich unterzeichnet per
Post bzw. Fax eingereicht werden. (Das werde ich tun und die Unterschriften-
Sammelbögen als Kopie per email versenden)
Außerdem weist die Bundestagsverwaltung auf die in Ihrem System zur Prüfung vorliegende e-Petition IDNr. 9902 hin, mit der unsere dann verknüft werden kann, weil sie unser Anliegen zum Teil umfasst.
MfG
Lemke