30.03.2023, 14:55
Quellenangaben hinzugefügt
Weitere Informationen, Flyer, Photos und Links folgen baldmöglichst
Neue Begründung:
Menschen, die im öffentlichen Auftrag für unsere Kinder Schulgebäude bauen, Essen kochen, die Klassenzimmer sauber machen oder den Müll abholen, werden in Bayern nicht fair bezahlt.
Das ist ungerecht!
Das kommt daher, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge in Bayern im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern nicht landesgesetzlich geregelt ist.
Stattdessen werden öffentliche Aufträge meistens an den billigsten Anbieter vergeben.
Lohndumping mit Steuergeld ist die Folge – auf dem Rücken von Beschäftigten und Steuerzahler*innen und der öffentlichen Kassen.
Diese Geiz-ist-Geil-Mentalität bei öffentlichen Aufträgen muss aufhören!
Durchschnittlich 7 Milliarden € pro Jahr geben Freistaat, Gemeinden und Kommunen pro Jahr für öffentliche Aufträge aus, insbesondere in den Bereichen Bau, Reinigung, Müllabfuhr, öffentlicher Personennahverkehr und Catering.
Mit so viel Geld hätte der Staat Gewicht auf dem Markt.
Das muss er endlich nutzen, um gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne nach Tarif in Bayern aktiv zu fördern!
Mit einem Faire-Löhne-Gesetz, das vorschreibt, dass Beschäftigte, die im Staatsauftrag arbeiten, auch fair und nach Tarif bezahlt werden.
Wir wollen mit unserem Steuergeld gute Arbeit fördern.
Das ist gerecht!
Quellenangaben (Stand:30.03.2023):
- Geltende Rechtvorschriften für öffentliche Vergabeverfahren auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
2019-10-08_Das_wirtschaftlichste_Angebot.pdf (bayern.de)
Leitfaden Unterschwellenbereich (bayern.de)
- Broschüre DGB Bayern "Informationen zur öffentlichen Vergabe in den Kommunen"
Broschüre Öffentliche Vergabe in den Kommunen | DGB Bayern
- Zur Höhe des durchschnittlichen öffentlichen Auftragsvolumens:
eu-vergabestatistik-2019.pdf (bmwk.de)
- DGB-Berechnungen zu den Kosten von Tarifflucht
Verluste in Milliardenhöhe: Tarifflucht und Lohndumping verursachen enormen finanziellen Schaden! | DGB
Neues Zeichnungsende: 31.12.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Bayern)