06.05.2024, 15:25
Ergänzung einer Quellenangabe: Hinweis auf Baugesuch im RIS-System der Gemeinde Gaienhofen
Neuer Petitionstext:
Wir fordern vom Regierungspräsidium Freiburg die Rücknahme der durch das Landratsamt Konstanz voreilig erteilten Baugenehmigung für das Grundstück Hermann-Hesse-Weg 1 und die Gewährung eines umfassenden Umgebungsschutzes für das historisch bedeutsame §12 Kulturdenkmal Hesse-Haus und Garten.
Begründung:
Seit 20 Jahren steht das Mia- und Hermann-Hesse-Haus mit seinem Garten in Gaienhofen als besonders schützenswertes Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes Baden-Württemberg. Bei der nach §12 DSchG geschützten, sogenannten „Sachgesamtheit“ handelt es sich um das einzige Haus, für das der spätere Nobelpreisträger Hermann Hesse selbst als Bauherr tätig wurde und dessen großzügigen Garten er selbst anlegte.
Das vom Verfall bedrohte Kleinod auf der Höri wurde vor 20 Jahren von einem couragierten Ehepaar erworben und in mustergültiger Sanierungsarbeit in den Originalzustand zurückversetzt. Dabei wurde auch der Garten nach den Prinzipien des Schriftstellers und leidenschaftlichen Gärtners Hermann Hesse wieder angelegt bzw. aus den noch vorhandenen Pflanzbeständen rekonstruiert. So wurde das Familienhaus des Dichters zum besonderen Kultur- und Erlebnisort – seit annähernd zwei Jahrzehnten werden Haus und Garten vom Förderverein Hesse-Haus und Garten e.V. der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Nun wird dieses historische Ensemble durch ein maximal überdimensioniertes Gebäude auf dem nordwestlich angrenzenden Nachbargrundstück (Hermann-Hesse-Weg 1) bedroht. Auf dem 1015 m² großen Hanggrundstück, das nur durch eine 3 m schmale Straße vom Hesse-Garten getrennt ist, plant ein Immobilieninvestor, der auf Seesicht und lukrative Vermarktung seines Grundstücks setzt, ein mehrgeschossiges Gebäude. Dieses Gebäude soll 10 Wohneinheiten beherbergen, die dafür nötigen 20 Stellplätze sollen als Tiefgarage unter dem Gebäude platziert werden, so dass das Hanggelände bis zu einer Tiefe von 8 m abgegraben würde – sämtliche wasserführenden Schichten würden damit durchtrennt. Es ist absehbare und höchst wahrscheinliche Folge, dass die historische Bepflanzung (Hecke und Bäume im Nordgarten des Hessehauses) infolge des durch diese Baumaßnahme verursachten Wassermangels eingehen werden. Neben der dramatischen Gefährdung des Gartens wird die Ansicht des Dichterhauses durch die geplante Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück in besonderer Form beeinträchtigt. Bei der im Jahr 1907 errichteten Dichtervilla im Reformstil handelt es sich um ein Einfamilienhaus, das durch die überdimensionierte und großstädtische anmutende Überbauung in nächster Nachbarschaft marginalisiert würde. Die Firsthöhe des geplanten Gebäudes soll bei 9,37 m liegen. Das Gebäude, das fast zur Hälfte im Hang vergraben werden soll, hätte damit eine Gesamthöhe von 17,5 m und würde das Hesse-Haus und seinen Garten deutlich überragen.
Die obigen Behauptungen zur Kubatur des geplanten Gebäudes lassen sich am Baugesuch selbst überprüfen. Folgender Link führt auf das Ratsinformationssystem der Gemeinde Gaienhofen: gaienhofen.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=116771; es handelt sich um TOP 5c der Sitzung vom 19. September 2023.
Neues Zeichnungsende: 15.08.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1