Kultur

Wir fordern finanzielle Unterstützung des Welterbes „Höhlen- und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb"

Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg
5.881 Unterstützende 3.634 in Baden-Württemberg

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.881 Unterstützende 3.634 in Baden-Württemberg

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet Oktober 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.04.2023
  4. Dialog
  5. Beendet

12.10.2022, 21:50

Angebot des Landes Bade-Württemberg, das am 12. Oktober 2022 öffentlich geworden ist (35 TEUR p.a. mit gewisser personellen Unterstützung).


Neuer Petitionstext:

Wir fordern die dauerhafte finanzielle Unterstützung der Forschungs- und musealen Vermittlungsorte des Welterbes "Höhlen"Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb"Alb" durch die Landesregierung Baden-Württemberg.

Forschungsgrabungen der Universität Tübingen in den Höhlen der Schwäbischen Alb haben über mehrere Generationen weltweit einmalige Belege für die Entstehung von Kunst und Musik geliefert und spielen eine zentrale Rolle bei der Frage, was - im evolutionären Sinne - den modernen Mensch ausmacht. Aus diesem Grund verlieh das Welterbekomitee der UNESCO im Jahre 2017 sechs Höhlen im Ach- und Lonetal Weltkulturerbestatus. Neben dem Urgeschichtlichen Museum in Blaubeuren als baden-württembergischem Schwerpunktmuseum können Besucher den Archäopark Vogelherd in Niederstotzingen und das Eiszeitstudio Hohle Fels in Schelklingen besuchen. Die wissenschaftliche Leitung dieser Einrichtungen obliegt seit deren Gründungen der Universität Tübingen. Da die drei betroffenen Gemeinden, Blaubeuren und Schelklingen im Achtal sowie Niederstotzingen im Lonetal klein sind, können sie ohne Unterstützung des Landes Baden-Württemberg diese Einrichtungen nicht auf Dauer finanzieren und aufrechthalten. Im Moment steht der Archäopark Vogelherd trotz guter Besucherzahlen kurz vor seiner endgültigen Schließung am 6. November 2022. Dieses Problem ist zwar seit zwei Jahren bekannt, allerdings wurde bislang von der Landesregierung keine tragfähige Lösung vorgestellt. Das mittlerweile öffentlich gewordene Angebot des Landes (35 TEUR p.a. mit gewisser personellen Unterstützung) ist völlig unzureichend und keine tragfähige Lösung; ferner ist der Hohle Fels in Schelklingen überhaupt nicht einbezogen. Es ist daher kaum vorstellbar, dass dieses Angebot für den Fortbestand des Archäoparks zielführend sein kann. Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen.

Die Funde, welche die Entstehung von Kunst und Musik in der Menschheitsgeschichte belegen, stellen ein außergewöhnliches Alleinstellungsmerkmal Baden-Württembergs dar. Daraus ergibt sich jedoch gleichzeitig eine bedeutende Verpflichtung des Landes, wie von Ministerpräsident Kretschmann bei den UNESCO Feierlichkeiten 2017 zu Recht festgehalten wurde:

„Lassen wir uns heute offiziell als Erben in die Pflicht nehmen, den Kulturschatz zu bewahren, der tausende Jahre überdauert hat.“

Dieser Verpflichtung folgend rufen die Unterzeichnenden die Landesregierung auf, den Archäopark Vogelherd und die anderen Einrichtungen im Ach- und Lonetal im gleichen Maße zu unterstützen, wie dies die betroffenen Gemeinden, unterstützende Vereine und private Spender schon bisher getan haben. Nur dann kann sichergestellt werden, dass diese einzigartigen Fundplätze und musealen Einrichtungen dauerhaft für die lokale und weltweite Öffentlichkeit zugänglich bleiben.

Da die Landesregierung derzeit den Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 berät, hat dieses Thema eine hohe Dringlichkeit.

Wie von der UNESCO am 09. Juli 2017 festgehalten wurde, besitzen diese Höhlen im Ach- und Lonetal und die archäologischen Funde, die daraus stammen, „herausragende universale Bedeutung“ für die gesamte Menschheit! Eine Vernachlässigung dieser Verantwortung würde den guten und hart erarbeiteten Ruf Baden-Württembergs im Bereich von Wissenschaft und Kultur nachhaltig beschädigen und zugleich das kulturelle Interesse und die Bedürfnisse der Bevölkerung missachten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.008 (1.154 in Baden-Württemberg)


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