15.08.2023, 12:07
Ein paar Aktualisierungen wurden vorgenommen.
New petition description:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" sollen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Auch an den jeweiligen Universitäten nicht vorhandene Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten sollen anerkannt werden.
Die iur.reform-Studie zeigt, dass die juristische Ausbildung reformbedürftig ist. Im Rahmen dieser Studie stimmten 71% aller befragten Personen für die Einführung des integrierten LL.B.. Nur 20% stimmten dagegen. Die klare Mehrheit möchte also die Einführung des integrierten LL.B.. In der Absolventenbefragung sprachen sich sogar 83% der Befragten für die Einführung des vollständig integrierten LL.B. aus. (anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/start-ins-studium/details/umfrage-unter-jura-absolventinnen-zuspruch-fuer-bachelor-of-laws-und-schwerpunkt#collapse_422037)
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. Beispielsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Einige andere brechen das Studium kurz vor dem Examen ab. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Deshalb soll eine maximale Studienzeit von 12 Semestern nicht eingeführt werden.
Die Universitäten in Nordrhein-Westphalen, Potsdam, Berlin, die Bucerius Law School, Leuphana Universität in Lüneburg, Universität Trier, Saar Universität, Europa Universität in Frankfurt an der Oder haben, haben diesen LL.B. eingeführt. Die Universitäten Heidelberg, MarburgMarburg, Göttingen, Bremen und Leipzig arbeiten an der Einführung des LL.B.'s.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws wird unter anderem von folgenden Organisationen gefordert:
Der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e.V.
Der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern
Dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.
Der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität in München
Dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V.
#LLB
#integrierter-Bachelor
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
rlfbayern.de/integration-eines-bachelors-of-laws-an-den-bayerischen-universitaeten/
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
Signatures at the time of the change: 23 (20 in Bavaria)
02.08.2023, 11:40
Einige kleine Ergänzungen wurden hinzugefügt.
New petition description:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" sollen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Auch an den jeweiligen Universitäten nicht vorhandene Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten sollen anerkannt werden.
Die iur.reform-Studie zeigt, dass die juristische Ausbildung reformbedürftig ist. Im Rahmen dieser Studie stimmten 71% aller befragten Personen für die Einführung des integrierten LL.B.. Nur 20% stimmten dagegen. Die klare Mehrheit möchte also die Einführung des integrierten LL.B.. In der Absolventenbefragung sprachen sich sogar 83% der Befragten für die Einführung des vollständig integrierten LL.B. aus. (anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/start-ins-studium/details/umfrage-unter-jura-absolventinnen-zuspruch-fuer-bachelor-of-laws-und-schwerpunkt#collapse_422037)
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. Beispielsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Einige andere brechen das Studium kurz vor dem Examen ab. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Deshalb soll eine maximale Studienzeit von 12 Semestern nicht eingeführt werden.
Die Universitäten in Nordrhein-Westphalen, Potsdam, Berlin, die Bucerius Law School, Leuphana Universität in Lüneburg, Universität Trier, Saar Universität, Europa Universität in Frankfurt an der Oder haben, haben diesen LL.B. eingeführt. Die Universitäten Heidelberg, Marburg und Leipzig arbeiten an der Einführung des LL.B.'s.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws wird unter anderem von folgenden Organisationen gefordert:
Der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e.V.
Der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern
Dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.
Der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität in München
Dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V.
#LLB
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
rlfbayern.de/integration-eines-bachelors-of-laws-an-den-bayerischen-universitaeten/
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
Signatures at the time of the change: 22 (19 in Bavaria)
02.08.2023, 11:36
Einige kleine Ergänzungen wurden hinzugefügt.
New petition description:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" sollen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Auch an den jeweiligen Universitäten nicht vorhandene Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten sollen anerkannt werden.
Die iur.reform-Studie zeigt, dass die juristische Ausbildung reformbedürftig ist. Im Rahmen dieser Studie stimmten 71% aller befragten Personen für die Einführung des integrierten LL.B.. Nur 20% stimmten dagegen. Die klare Mehrheit möchte also die Einführung des integrierten LL.B.. In der Absolventenbefragung sprachen sich sogar 83% der Befragten für die Einführung des vollständig integrierten LL.B. aus. (anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/start-ins-studium/details/umfrage-unter-jura-absolventinnen-zuspruch-fuer-bachelor-of-laws-und-schwerpunkt#collapse_422037)
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. Beispielsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Einige andere brechen das Studium kurz vor dem Examen ab. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Deshalb soll eine maximale Studienzeit von 12 Semestern nicht eingeführt werden.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws wird unter anderem von folgenden Organisationen gefordert:
Der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e.V.
Der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern
Dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.
Der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität in München
Dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V.
#LLB
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
rlfbayern.de/integration-eines-bachelors-of-laws-an-den-bayerischen-universitaeten/
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
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27.07.2023, 21:19
Einige Schreibfehler wurden korrigiert .
Neue Begründung:
Der LL.B soll allen Studierenden dienen. Jedoch sind StudienabbrechernStudienabbrecher und endgültig im Examen gescheitertengescheiterte Studierenden besonders auf ihn angewiesen. Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Danach haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz des Jahre langen harten Studiums. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staats-Examen endgültig nicht bestanden. Der LL.B soll auch die Folgen der Pandemie wiedergutmachen.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Durch die Corona-Maßnahmen, wie zB. soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. wurden die psychischen Erkrankungen und Störungen verstärkt. Der LL.B würde Selbstmorde verhindern und die Gesundheit der Studierenden zu schützen.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben. Die Abschaffung dieser früheren Abschlussmöglichkeit muss kompensiert werden.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Die Studierenden müssen gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen überhaupt zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Bachelor-Abschluss gewürdigt werden?
Bachelor-Abschlüsse anderer Studienrichtungen umfassen 180 ECTS, während Jura-Studierende bis zum Ersten Examen Leistungen im Umfang von 240 ECTS erbringen. Es ergibt deshalb keinen Sinn, dass die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen, während in viel leichteren Studiengängen den anderen Studierenden Abschlüsse verliehen werden.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung wäre. Insofern gibt der LL.B. den Studierenden auch Sicherheit.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat deswegen auch selbst. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder Steuerzahlende.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ist ungerecht, dass Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Signatures at the time of the change: 22 (19 in Bavaria)
27.07.2023, 16:03
Einige leichte Umformulierungen wurden durchgeführt.
Neue Begründung:
Der LL.B soll allen Studierenden dienen.
Jedoch sind Studienabbrechern und endgültig im Examen gescheiterten Studierenden besonders auf ihn angewiesen. Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Danach haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz des Jahre langen harten Studiums. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staats-Examen
endgültigendgültig nicht bestanden. Der LL.B soll auch die Folgen der Pandemie wiedergutmachen.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Durch die Corona-Maßnahmen, wie zB. soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. wurden die psychischen Erkrankungen und Störungen verstärkt. Der LL.B würde Selbstmorde verhindern und die Gesundheit der Studierenden zu schützen.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben. Die Abschaffung dieser früheren Abschlussmöglichkeit muss kompensiert werden.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Die Studierenden müssen gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen überhaupt zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Bachelor-Abschluss gewürdigt werden?
Bachelor-Abschlüsse anderer Studienrichtungen umfassen 180 ECTS, während Jura-Studierende bis zum Ersten Examen Leistungen im Umfang von 240 ECTS erbringen. Es ergibt deshalb keinen Sinn, dass die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen, während in viel leichteren Studiengängen den anderen Studierenden Abschlüsse verliehen werden.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung wäre. Insofern gibt der LL.B. den Studierenden auch Sicherheit.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen,Steuergelder finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat deswegen auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe.selbst. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.Steuerzahlende.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ist ungerecht, dass Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
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27.07.2023, 15:59
Einige leichte Umformulierungen wurden durchgeführt.
New petition description:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" müssensollen dabei unbeschränkt anerkannt werden. DabeiAuch sollenan auchden fremdejeweiligen Universitäten nicht vorhandene Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten sollen anerkannt werden.
Die iur.reform-Studie zeigt, dass die juristische Ausbildung reformbedürftig ist. Im Rahmen dieser Studie stimmten 71% aller befragten Personen für die Einführung des integrierten LL.B.. Nur 20% stimmten dagegen. Die klare Mehrheit möchte also die Einführung des integrierten LL.B..
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. Beispielsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Einige andere brechen das Studium kurz vor dem Examen ab. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Deshalb soll eine maximale Studienzeit von 12 Semestern nicht eingeführt werden.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws wird unter anderem von folgenden Organisationen gefordert:
Der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e.V.
Der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern
Dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.
Der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität in München
Dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V.
#LLB
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
rlfbayern.de/integration-eines-bachelors-of-laws-an-den-bayerischen-universitaeten/
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
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27.07.2023, 15:55
Einige leichte Umformulierungen wurden durchgeführt.
Neue Begründung:
Der LL.B soll allen Studierenden dienen.
Jedoch sind Studienabbrechern und endgültig im Examen gescheiterten Studierenden dienen.besonders auf ihn angewiesen. Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). DannDanach haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz derdes Jahre langen harten Arbeit.Studiums. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staats-Examen endgültig nicht bestanden. Der LL.B soll auch die Folgen der Pandemie wiedergutmachen.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staats-Examen
endgültig nicht bestanden. Der LL.B soll auch die Folgen der Pandemie wiedergutmachen.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Durch die Corona-Maßnahmen, wie zB. soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. wurden die psychischen Erkrankungen und Störungen verstärkt. Der LL.B würde Selbstmorde verhindern und die Gesundheit der Studierenden zu schützen.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben. Die Abschaffung dieser früheren Abschlussmöglichkeit muss kompensiert werden.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Die Studierenden müssen gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen überhaupt zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Bachelor-Abschluss gewürdigt werden?
Bachelor-Abschlüsse anderer Studienrichtungen umfassen 180 ECTS, während Jura-Studierende bis zum Ersten Examen Leistungen im Umfang von 240 ECTS erbringen. Es ergibt deshalb keinen Sinn, dass die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen, während in viel leichteren Studiengängen den anderen Studierenden Abschlüsse verliehen werden.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung wäre. Insofern gibt der LL.B. den Studierenden auch Sicherheit.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ist ungerecht, dass Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Angesichts dessen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Universitäten in Bayern.
Signatures at the time of the change: 20 (18 in Bavaria)
25.07.2023, 20:16
Einige Umformulierungen wurden durchgeführt.
Neue Begründung:
Der LL.B soll Studienabbrechern und endgültig im Examen gescheitertegescheiterten Studierenden dienen. Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Dann haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz der Jahre langen harten Arbeit. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staat-ExamenStaats-Examen endgültig nicht bestanden. Der LL.B soll auch die Folgen der Pandemie wiedergutmachen.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Durch die Corona-Maßnahmen, wie zB. soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. wurden die psychischen Erkrankungen und Störungen verstärkt. Der LL.B würde Selbstmorde verhindern und die Gesundheit der Studierenden zu schützen.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben. Die Abschaffung dieser früheren Abschlussmöglichkeit muss kompensiert werden.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Die Studierenden müssen gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen überhaupt zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Bachelor-Abschluss gewürdigt werden?
Bachelor-Abschlüsse anderer Studienrichtungen umfassen 180 ECTS, während Jura-Studierende bis zum Ersten Examen Leistungen im Umfang von 240 ECTS erbringen. Es ergibt deshalb keinen Sinn, dass die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen, während in viel leichteren Studiengängen den Studierenden Abschlüsse verliehen werden.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung wäre. Insofern gibt der LL.B. den Studierenden auch Sicherheit.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ist ungerecht, dass Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Angesichts dessen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Universitäten in Bayern.
Signatures at the time of the change: 20 (18 in Bavaria)
25.07.2023, 20:14
Einige Umformulierungen wurden durchgeführt.
Neue Begründung:
Der LL.B soll Studienabbrechern und endgültig im Examen gescheiterte Studierenden dienen. Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Dann haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz der Jahre langen harten Arbeit. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staat-Examen endgültig nicht bestanden. Der EinstiegLL.B insoll einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlichauch die Regel.Folgen der Pandemie wiedergutmachen.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Durch die Corona-Maßnahmen, wie zB. soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. wurden die psychischen Erkrankungen und Störungen verstärkt. Der LL.B würde Selbstmorde verhindern und die Gesundheit der Studierenden zu schützen.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben. Die Abschaffung dieser früheren Abschlussmöglichkeit muss kompensiert werden.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Die Studierenden müssen gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen überhaupt zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Bachelor-Abschluss gewürdigt werden?
Bachelor-Abschlüsse anderer Studienrichtungen umfassen 180 ECTS, während Jura-Studierende bis zum Ersten Examen Leistungen im Umfang von 240 ECTS erbringen. Es ergibt deshalb keinen Sinn, dass die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen, während in viel leichteren Studiengängen den Studierenden Abschlüsse verliehen werden.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung wäre. Insofern gibt der LL.B. den Studierenden auch Sicherheit.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ist ungerecht, dass Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Angesichts dessen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Universitäten in Bayern.
Signatures at the time of the change: 20 (18 in Bavaria)
25.07.2023, 20:08
Einige Umformulierungen wurden durchgeführt.
Neue Begründung:
Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Dann haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz der Jahre langen harten Arbeit.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staat-Examen endgültig nicht bestanden. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Hinzuzufügen ist die psychische Belastung, die alleine wegen der Corona-Maßnahmen die Studierenden beim Lernen behinderte. Die soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. schadete der Psyche der Studierenden, sodass sie teilweise diverse Störungen entwickelten.Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. UmDurch die Corona-Maßnahmen, wie zB. soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. wurden die psychischen Erkrankungen und Störungen verstärkt. Der LL.B würde Selbstmorde zu verhindern und die Gesundheit der Studierenden zu schützen, ist ein solcher Abschluss auch angebracht.schützen.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben. Die Abschaffung dieser früheren Abschlussmöglichkeit muss kompensiert werden.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. ManDie mussStudierenden müssen gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen überhaupt zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem AbschlussBachelor-Abschluss gewürdigt werden?
Bachelor-Abschlüsse anderer Studienrichtungen umfassen 180 ECTS, während Jura-Studierende bis zum Ersten Examen Leistungen im Umfang von 240 ECTS erbringen. Es ergibt auchdeshalb keinen Sinn, dass die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen, während in viel leichteren Studiengängen den Studierenden Abschlüsse verliehen werden, während die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen.werden.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung wäre. Insofern gibt der LL.B. den Studierenden auch Sicherheit.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ist ungerecht, dass Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Angesichts dessen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Universitäten in Bayern.
Signatures at the time of the change: 20 (18 in Bavaria)