25.07.2023, 20:08
Einige Umformulierungen wurden durchgeführt.
Neue Begründung:
Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Dann haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz der Jahre langen harten Arbeit.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staat-Examen endgültig nicht bestanden. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Hinzuzufügen ist die psychische Belastung, die alleine wegen der Corona-Maßnahmen die Studierenden beim Lernen behinderte. Die soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. schadete der Psyche der Studierenden, sodass sie teilweise diverse Störungen entwickelten.Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. UmDurch die Corona-Maßnahmen, wie zB. soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. wurden die psychischen Erkrankungen und Störungen verstärkt. Der LL.B würde Selbstmorde zu verhindern und die Gesundheit der Studierenden zu schützen, ist ein solcher Abschluss auch angebracht.schützen.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben. Die Abschaffung dieser früheren Abschlussmöglichkeit muss kompensiert werden.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. ManDie mussStudierenden müssen gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen überhaupt zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem AbschlussBachelor-Abschluss gewürdigt werden?
Bachelor-Abschlüsse anderer Studienrichtungen umfassen 180 ECTS, während Jura-Studierende bis zum Ersten Examen Leistungen im Umfang von 240 ECTS erbringen. Es ergibt auchdeshalb keinen Sinn, dass die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen, während in viel leichteren Studiengängen den Studierenden Abschlüsse verliehen werden, während die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen.werden.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung wäre. Insofern gibt der LL.B. den Studierenden auch Sicherheit.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ist ungerecht, dass Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Angesichts dessen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Universitäten in Bayern.
Signatures at the time of the change: 20 (18 in Bavaria)