Region: Bayern
Bildung

Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.)!

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag, Universitäten, Wissenschaftsministerium, einzelne Politiker*innen
278 Unterstützende 186 in Bayern

Sammlung beendet

278 Unterstützende 186 in Bayern

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

23.07.2023, 22:01

Einige kleine Verbesserungen wurden vorgenommen.


New petition description:

Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" müssen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Dabei darf der Anerkennung der Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten nichts im Weg stehen.

Die iur.reform-Studie zeigt, dass die juristische Ausbildung reformbedürftig ist. Im Rahmen dieser Studie stimmten 71% aller befragten Personen für die Einführung des integrierten LL.B.. Nur 20% stimmten dagegen. Die klare Mehrheit möchte also die Einführung des integrierten LL.B..

Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. BeispeilsweiseBeispielsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.

Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Einige andere brechen das Studium kurz vor dem Examen ab. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.Leute, die das Staatsexamen endgültig nicht bestehen, scheitern oftmals an dieser Hürde.

Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Deshalb soll eine maximale Studienzeit von 12 Semestern nicht eingeführt werden.

Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.

Die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws wird unter anderem von folgenden Organisationen gefordert:

Der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e.V.

Der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern

Dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.

Der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität in München

Dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V.

#LLB

Mehr Informationen auf:

fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/

oder

bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf

oder

rlfbayern.de/integration-eines-bachelors-of-laws-an-den-bayerischen-universitaeten/

oder

www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/



Neue Begründung:

Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Dann haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz der Jahre langen harten Arbeit.

Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staat-Examen endgültig nicht bestanden. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.

Hinzuzufügen ist die psychische Belastung, die alleine wegen der Corona-Maßnahmen die Studierenden beim Lernen behinderte. Die soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. schadete der Psyche der Studierenden, sodass sie teilweise diverse Störungen entwickelten.

Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.

Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Um Selbstmorde zu verhindern und die Gesundheit der Studierenden zu schützen, ist ein solcher Abschluss auch angebracht.

Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben.

Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.

Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Man muss gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Abschluss gewürdigt werden?

Es ergibt auch keinen Sinn, dass in viel leichteren Studiengängen den Studierenden Abschlüsse quasi hinterhergeworfenverliehen werden, während die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen.

Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung wäre. Insofern gibt der LL.B. den Studierenden auch Sicherheit.

Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.

Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.

Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ergibt keinen Sinn, wieso nicht auch Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten sollen. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.

Angesichts dessen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Universitäten in Bayern.


Signatures at the time of the change: 19 (17 in Bavaria)


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