20.08.2019, 18:18
Hallo zusammen,
die am 23.05.2019 beim Amtsgericht Kandel im Rahmen der Petition eingegangene Anträge wurden am 31.07.2019 zurückgewiesen !
Begründung: "Die Petition hat keinen Erfolg, da Gerichte nur in dem Umfang tauglicher Adressat einer Petition im Sinne des Art. 17 GG sein können, in welchem sie Verwaltungstätigkeit ausüben."
"Einen Anspruch auf Aufklärung haben die Petenten nach dem geltenden Verfahrensrecht nicht."
Die Absetzung des Berufsbetreuer sowie die Forderung nach Transparenz war bisher erfolglos.
Die Hoffnung stirbt zuletzt !
Trotz bisherige Erfolglosigkeit geben wir nicht auf und verbleiben mit den besten Grüßen aus der Südpfalz.