15.02.2019, 19:43
Die Stuttgarter Zeitung hatte darüber berichtet:
www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgarter-wald-der-entwurf-des-waldgremiums-stoesst-auf-kritik.950af46d-110f-4b13-b77f-8c129c569ee6.html
Hier der Brief in voller Länge
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte, insbesondere die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kuhn,
wie Sie wissen, gab es zuletzt im UTA am 23.10.2018 den einstimmigen Beschluss ein sogenanntes „Waldgremium“ ins Leben zu rufen, bei dem über die zukünftige nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung des Waldes auf Stuttgarter Gemarkung beraten werden sollte.
Morgen, Am kommenden Dienstag, den 5.2. wird im UTA der Entwurf des technischen Referates zum „Waldgremium“ zur Kenntnisnahme vorgestellt (GRDrs 1102/2018).
Wir bitten Sie, diesen Entwurf nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern diesen tatsächlich auch kritisch zu prüfen und zu beraten.
Im Zweifel muss ein neuer Entwurf vorgelegt werden, der tatsächlich auch zeigt, dass man sich ernsthaft mit einem Wandel in Richtung naturnaher und nachhaltiger Waldbewirtschaftung befassen möchte.
Im derzeitigen Entwurf, der im Ansatz sicher gut gemeint ist, zeigen sich jedoch nach unserer Auffassung noch einige sehr kritische Schwachstellen, die uns doch ernsthaft daran zweifeln lassen, ob hier wirklich ein Wandel bewirkt werden soll oder ob es sich nicht doch eher um ein Gremium handelt, dass einfach nur öffentlichkeitswirksam und vermeintlich FSC-konform die Wogen glätten soll.
Wir sehen die nachfolgend genannten 6 Kritikpunkte, die wir Sie bitten, ernsthaft zu prüfen:
1.) Es wird auf S.2 unter „Zusammensetzung“ ausdrücklich erwähnt, dass es sich nicht um ein gemeinderätliches Gremium handelt.
Damit ist festgelegt, dass das „Gremium“ keinerlei politisches Gewicht besitzt. Es gibt kein Vorschlagsrecht an den UTA oder Gemeinderat, es gibt keinerlei Möglichkeiten, dem Fachamt verbindliche Prüfaufträge zu übermitteln.
Ganz im Gegenteil: auf Seite 2 oben steht: „Das Fachamt erarbeitet soweit möglich konzeptionelle Vorschläge…“ sowie weiter unten „Diese Vorschläge können dem Gemeinderat/Ausschuss für Technik und Umwelt zur Entscheidung vorgelegt werden“.
Eigentlich sollte es doch darum gehen, das konzeptionelle Vorschläge unbedingt vom Fachamt zu erarbeiten sind. Des Weiteren sollten doch unbedingt Vorschläge dem Gemeinderat/UTA bei entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Gremiums bzw. auf Wunsch des Vorsitzenden (Leiter des Gremiums BM des Referates) vorgelegt werden.
Wir bitten deshalb die Worte „soweit möglich“ auf Seite 2 oben nach dem ersten Spiegelstrich, Satz 1 zu streichen und ergänzend die Verbindlichkeit des Vorschlagsrechts des Gremiums an den UTA/GR z.B. durch Übernahme des Satzes für Satz 2 :“Diese Vorschläge werden dem Gemeinderat/Ausschuss für Umwelt und Technik nach Konsentierung im Waldgremium zur Entscheidung vorgelegt.“ zu erhöhen.
Es ist auch nicht vermerkt, ob die Sitzungsprotokolle über die Ratsdokumente veröffentlicht werden. Vermutlich ist dies nicht gewollt, da hier ja nach derzeitigem Entwurf kein gemeinderätliches Waldgremium entstehen soll. Damit existiert dieses Gremium auch in der Öffentlichkeit nicht. Die Veröffentlichung der Protokolle muss bitte unbedingt sichergestellt werden, damit auch eine ernstgemeinte Information der Öffentlichkeit für dieses Thema erfolgt.
2.) Ganz wesentlich ist ebenfalls, dass der Auftrag des Gremiums und seine Zielsetzung klar und eindeutig definiert sind. Den Auftrag erteilt der Gemeinderat bzw. der UTA.
a.) Es soll ja, wie im UTA am 23.10.2019 besprochen, im Grundsatz eine strategische Diskussion für die zukünftige Waldnutzung geführt werden. Wir würden gerne vermeiden, dass am Ende ein „runder Tisch“ entsteht, bei dem dann hauptsächlich über Detailthemen wie die Breite der Fahrradwege o.ä. diskutiert wird und die eigentliche strategische Hauptaufgabe, nämlich die Grundzüge der Zielsetzung und Ausführungsmethodik der nächsten Forsteinrichtungsplanung, aus dem Auge verloren werden.
b.) Des Weiteren muss es möglich sein, auch ganz aktuelle Themen zu erörtern, die sich beispielsweise aus aktuellen Anlässen bzw. Waldbegehungen ergeben haben.
Voraschlag zu a.) unter Grundsätze: „Das Gremium soll als hauptsächliche Aufgabe im Zuge der kommenden Forsteinrichtungsplanung zur zukünftigen Waldstrategie Vorschläge für den UTA erarbeiten und an diesen direkt berichten. Hierbei sollen naturnahe Modelle der Waldbewirtschaftung, wie z.B. das Lübecker Konzept oder wesentliche Teile davon Berücksichtigung finden.“
Vorschlag zu b.) unter Grundsätze: nach „Das Gremium dient dem gegenseitigen Informationsaustausch der Beteiligten …“ „…sowie der Erörterung von Beschwerden über den Vollzug der städtischen Forstwirtschaft.“
3.) Weitere Punkte zur relativen Unverbindlichkeit des Gremiums: Die Teilnehmer „verpflichten“ sich nicht zur regelmäßigen Teilnahme. Sie „erklären sich [lediglich] freiwillig bereit“, regelmäßig teilzunehmen