10.03.2019, 19:48
- Textkorrektur -
Neue Begründung: # Frankfurt wächst im Durchschnitt täglich um ca. 18 Einwohner/innen, hat mittlerweile über 750.000 Einwohner*innen, Einwohner/innen, ist auf dem Weg zu den 800.000 und wird dabei immer jünger, was u.a. neben dem Zuzug von Familien mit Kindern auch an der jährlichen steigenden Geburtentrate liegt. Die Folgen sind ebenso täglich in Frankfurt zu spüren, weswegen die Infrastruktur ausgebaut werden muß und auch wird, z.B. bei Schulen und Betreuungsplätzen. Die Anzahl der Kinderärzt*innen Kinderärzt/innen bemißt sich aber am Kinderarzt-Bedarfsschlüssel der KV nach Einwohnerdaten von 2015, als am Jahresende noch 724.486 Menschen, also ca. 25.500 weniger als heute in Frankfurt lebten, wobei allein innerhalb des Jahres 2015 die Bevölkerung schon um knapp 16.000 anwuchs.
# neben der üblichen Migration bleiben die geflüchteten Menschen seit 2015, darunter viele Familien mit Kindern oder unbegleitete Minderjährige, im Bedarfsschlüssel unberücksichtigt
# in der Planung der Kinderarztsitze wird davon ausgegangen, daß Kinderarztpraxen in Städten das ländliche Umland mitversorgen und eine stärkere Konzentration der Kinderärzt/innen in den Städten somit akzeptabel sei, was sich auch in der Verhältniszahl ("Arzt zu Einwohner") ausdrücken muß
# die aktuell zugrunde liegende Bedarfsplanung für den Zeitaufwand eines/r Kinderarztes/ärztin stammt aus den 1990er-Jahren (!!!), obwohl der tatsächliche Aufwand seitdem pro Kind deutlich gestiegen ist. Viele Standarduntersuchungen sind dazugekommen, allein sechs zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen und acht Impfungen. Neue Erkrankungen wie ADHS, Stress-Erkrankungen, aber auch psychosoziale Probleme und Anforderungen pädagogischer Einrichtungen wie der Schulen, z.B. bei der Klärung nach besonderen Förderbedarfen, erhöhen den Zeitbedarf pro Kind noch zusätzlich.
# Der tatsächliche und aktuelle Zeitaufwand pro Kind muß also daher zur Grundlage der Bedarfsplanung gemacht werden, damit es keine notorisch überfüllten Kinderarztpraxen, Aufnahmestopps, verzweifelte, frustrierte Eltern sowie am Limit arbeitende oder überlastete Ärzt/innen mehr gibt, denn nicht zuletzt geht diese Situation zu Lasten der Kinder.
# unberücksichtigt ist auch der Umstand, daß 10% oder mehr der Vertragsärzte für Kinder- und Jugendmedizin, die einen kinderärztlichen KV-Sitz belegen, keine Basisversorgung übernehmen, weil sie als Spezialisten wie z.B. Kinderkardiologen oder –endokrinologen arbeiten, in Frankfurt a.M. sind dies von 52 Ärzt*innen 9, hessenweit sind es 40 von 397
# Neben der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, sich auch in Frankfurt für mehr Kinderärzt/innen einzusetzen, sind insbesondere die Krankenkassen aufgefordert, für den zusätzlichen Bedarf an Kinderarztpraxen den Honorartopf der Kinder- und Jugendärzte mit entsprechenden Geldmitteln zu erhöhen und nicht die vorhandenen Gelder auf mehr Ärzt*innen zu verteilen!
# die Politik in der Stadt Frankfurt ist aufgefordert, im Namen ihrer Kinder hier öffentlich auf eine bessere Versorgung hin einzuwirken, der Ortsbeirat 1 hat hier erfreulicherweise schon eine erste entsprechende Anfrage an den Magistrat gestellt, doch es müssen weitere Schritte folgen. Passenderweise ist der diesjährige Schwerpunkt in der Kinderrechtskampagne der Stadt Frankfurt, „Stadt der Kinder“ unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Peter Feldmann, der Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention. Dabei geht es um das Recht der Kinder auf Gesundheit!
# Nachdem die Kinderrechte durch die Verfassungsänderung im letzten Jahr nunmehr auch Bestandteil der Hessischen Verfassung sind, sind nicht zuletzt auch die hessische Landesregierung und das Parlament aufgefordert, sich verstärkt für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung in unserem Land einzusetzen und alle möglichen Mittel und Wege zu nutzen, um Verbesserungen zu erreichen.
# Letztlich ist der Mangel an kinderärztlicher Versorgung nicht nur ein kommunales oder hessenspezifisches Problem, sondern tritt bundesweit auf, weswegen natürlich auch Bundestag und Bundesregierung aktiv werden müssen, um den Mangel in städtischen und ländlichen Regionen in ganz Deutschland gleichermaßen zu beheben.
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Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (6 in Frankfurt am Main)