Familie

Winterferien endlich auch für NRW - Wohlverdiente Pause für unsere Kinder!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Yvonne Gebauer - Ministerin für Schule und Bildung des Landes NRW

11.232 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

11.232 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

16.04.2019, 00:01

Sehr geehrter Herr Bartmann,



vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Ministerin Gebauer vom 10. Februar 2019. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.



Sie setzen sich für die Einführung von Winterferien in Nordrhein-Westfalen ein und haben aus diesem Grund eine Online-Petition auf der Internetplattform „openPetition“ gestartet.



Zunächst möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis der Ferienregelung in Nordrhein-Westfalen nachstehend einige Erläuterungen hierzu geben.



Um zu einigen grundsätzlichen Fragen des Schulwesens einheitliche Regelungen zu treffen, wurde von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1964 das „Hamburger Abkommen“ beschlossen. Auf dessen Grundlage wird auch heute noch das Schulwesen gestaltet, darunter fällt auch die Ferienregelung in den Ländern. Hierbei werden die regional gestaffelten Sommerferientermine für die Länder von der Kultusministerkonferenz festgelegt. Die anderen Ferientermine (sog. Kleine Ferien - hierzu zählen auch die Winterferien, die es nur in manchen

Bundesländern gibt) legen die für Schulangelegenheiten zuständigen Landesministerien oder Senatsverwaltungen fest. Für Nordrhein-Westfalen wurde dies in § 7 Schulgesetz geregelt.



Die Gesamtdauer der Ferien ist durch das Hamburger Abkommen für alle Länder mit 75 Tagen pro Schuljahr verbindlich geregelt. Zusätzliche Ferienzeiten sind somit nicht möglich. In der Regel dauern in den Ländern, in denen es Winterferien gibt, z.B. die Oster- oder Herbstferien nur eine Woche und/oder die Osterferien sind verkürzt, so dass noch genügend Tage für mindestens einwöchige Winterferien zur Verfügung stehen.



Ferienregelungen sollen in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgelegt werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Schulhalbjahre so zu gliedern, dass ausreichend lange und für die erforderlichen Erholungsphasen der Schülerinnen und Schüler geeignete Ferienblöcke zur Verfügung stehen.



Neben klimatischen, wirtschafts- und verkehrspolitischen Gesichtspunkten spielen nicht zuletzt die Urlaubsgewohnheiten und Urlaubsinteressen der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger im Lande eine Rolle. Winterferien werden immer wieder einmal vereinzelt gefordert. Es hat sich hier über viele Jahre aber nicht der Eindruck ergeben, dass sich etwa große Teile oder gar die Mehrheit der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen

Winterferien wünschen. Die Beteiligung der schulischen Verbände an der Ferienordnung hat dies bestätigt. Deshalb wurden diese in Nordrhein-Westfalen bisher nicht berücksichtigt. Eigenständige Wintersportferien sind wohl nur für einen geringen Anteil der Bevölkerung mit schulpflichtigen Kindern von Bedeutung. Mir ist bewusst, dass manch wintersportbegeisterte Familie mit dem Verzicht auf eigenständige Winterferien nicht zufrieden sein wird, wenn weder die Weihnachts- noch die Osterferien für eine Reise in den Schnee in Frage kommen.



Auf absehbare Zeit ist die Einführung von Winterferien in Nordrhein-Westfalen nicht geplant und auch nicht ohne weiteres möglich, da Nordrhein-Westfalen die Ferienordnung bereits für die Schuljahre bis 2023/24 festgelegt hat.



Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.



Anlaufstelle hierfür ist in Nordrhein-Westfalen der Petitionsausschuss des Landtags. Hierzu sei allerdings gesagt, dass es im Jahr 2017 bereits eine Petition zum Thema Winterferien gab. Der Petitionsausschuss teilte darauf in seinem Beschluss mit, dass die Einführung von Winterferien nicht umgesetzt werden könne. Durch die geltende Regelung würden Urlauber- und Reiseströme entzerrt, so dass der Urlaub bei der An- und Abreise sowie am Ferienort unter zufriedenstellenden Bedingungen stattfinden könne. Bezüglich kostengünstigerer Reisetermine wäre

zu bedenken, dass Nordrhein-Westfalen mit fast 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land und deshalb für die Touristikbranche von besonderem Interesse sei. Jeder von Nordrhein-Westfalen eingeführte Ferienblock würde deshalb recht bald zur Hauptsaison erklärt werden und damit hinsichtlich der Kostenentwicklung schon bald keine Alternative mehr bieten.



Deshalb kann ich Ihnen nur zusagen, dass alle Anregungen für eine später wieder erforderliche Neuorientierung bei den Ferien in die entsprechenden Überlegungen einbezogen werden.



Ich hoffe, dass ich durch die vorstehenden Ausführungen zum besseren Verständnis der Ferienregelung in Nordrhein-Westfalen beitragen konnte und bitte auch zu berücksichtigen, dass jede Ferienfestlegung einen Kompromiss bedeutet, da nicht allen Anforderungen und Wünschen in gleichem Maße entsprochen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sarah Dorka


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