23.07.2024, 14:15
Die Bürger*innen sollen auch nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist des Interessenbekundungsverfahren die Möglichkeit haben, auszudrücken, dass sie "Windkraft in Bürgerhand" wünschen.
Neues Zeichnungsende: 31.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1030