29.09.2015, 16:29
In der Ratsversammlung am 19. März 2014 bekannte sich der Stadtrat einstimmig zum langfristigen Erhalt des Leipziger Stadtbades mit dem Ziel, das denkmalgeschützte Gebäude in der Eutritzscherstraße (Zentrum Nord) umfassend zu sanieren und einen öffentlich zugänglichen Ort zu schaffen, der die Stadt kulturell und sportlich bereichert. Für den Umbau und die notwendige Revitalisierung soll weiterhin ein privater Investor gewonnen werden. Mit dem Unterschied, dass die Ziele für eine Wiedereröffnung des Stadtbades auch im Verkaufsexposee des Liegenschaftsamtes vollumfänglich zur Geltung kommen und die Förderstiftung Leipziger Stadtbad im Verkaufsprozess miteinbezogen werden soll. Damit reagierte der Stadtrat auf eine 2013 eingereichte Sammelpetition zur „Wiedereröffnung Leipziger Stadtbad“ (V-p-122/13) mit über 2.400 Unterschriften.
Der Beschluss von 2014 (RBV-1975/14) ergänzt den von 2005 insofern, dass nun nicht mehr nur eine sport-, kultur- und gesundheitsbezogene Nutzung im weiteren Sinne bevorzugt wird. Zudem wurde das Engagement der im Jahr 2006 auf Initiative der Kommunalen Wasserwerke GmbH gegründeten Förderstiftung für den Erhalt des Gebäudes in besonderer Weise berücksichtigt: Der Nutzungsvertrag wurde mit einer Kündigungsfrist auf 9 Monate angepasst. Die notwendigen Mittel in Höhe von ca. 50.000 EUR p.a. wurden zur jährlichen Unterhaltung des Stadtbades bis zur Übernahme durch einen Investor ab 2015 in die Haushaltspläne eingestellt. Mit diesem klaren Bekenntnis für das Leipziger Stadtbad und der Forderung nach klar formulierten Verkaufs- und Nutzungsbedingungen der Immobilie wurden zwei wesentliche Forderungen der Sammelpetition erfüllt.
Am 16. September 2015 stellte sich der Bürgermeister im Dezernat Wirtschaft und Arbeit, Herr Uwe Albrecht, dankenswerterweise unseren Fragenkatalog vom 23. Juli 2015 (VI-EF-01682):
1. Stimmt es, dass die Förderstiftung mit der Einstellung der finanziellen Mittel zur Unterhaltung des Gebäudes finanziell entlastet wurde? In welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel in den Haushaltsplan aufgenommen?
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. RBV-1975/14 wurde zur Unterhaltung des Gebäudes zusätzlich ein jährlicher Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig für die Jahre 2015 und 2016 eingestellt.
2. Ist ein neuer Text und ein abgeändertes Verkaufsexposee mit der Förderstiftung abgestimmt und veröffentlicht worden? Wurde der Ratsbeschluss vom 19.03.2014 berücksichtigt?
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-1975/14 wurde das aktuelle Verkaufsexposee angepasst. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Stadt Leipzig großen Wert darauf legt, dass eine der beiden Schwimmhallen erhalten bleibt und bei Veräußerung des Leipziger Stadtbades die Förderstiftung einzubeziehen ist. Eine gesonderte Abstimmung des Exposees mit der Förderstiftung ist somit nicht erforderlich.
3. Wie wird die Förderstiftung grundsätzlich in den Verkaufsprozess nach dem Ratsbeschluss vom 19.03.2014 einbezogen? Was hat sich hier geändert?
Besichtigungstermine mit Investoren werden weiterhin mit der Förderstiftung abgestimmt, um keine Störungen z.B. bei laufenden Veranstaltungen hervorzurufen. Unter Berücksichtigung des nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwandes der Förderstiftung soll diese erst zu einem Zeitpunkt einbezogen werden, wenn sich die Vorstellungen des Investors konkretisieren und erste qualitative Pläne zum Investitionsvorhaben vorliegen. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Kaufvertragserstellung, mit Bestätigung der Erstvorlage durch die Ratsversammlung, die den offiziellen Verhandlungsauftrag für die Verwaltung darstellt.
4. Gibt es hier Fortschritte oder neue Verhandlungsaussichten?
Trotz zahlreicher, potentieller Interessenten und Besichtigungen blieben leider bislang alle Verkaufsbemühungen erfolglos. Die Verwaltung prüft derzeit die weitere Vorgehensweise.
5. Ist es strategisch denkbar, in die Entwicklung des Stadtbades auch das freistehende Gebäude vor dem Stadtbad (ehemals Stadtwerke) in die Überlegungen miteinzubeziehen? Eine Entwicklung des gesamten Gebäudekomplexes einschließlich des Stadtbades kann für einen privaten Investor/ Investorengruppe für langfristige und hohe Investitionen interessanter sein.
Zusätzliche Flächen und Grundstücke können für das Vorhaben eines Investoren durchaus von strategischer Bedeutung sein. Dem Investor werden bei Interesse die Kontakte zu dem jeweiligen Nachbareigentümern vermittelt, um mögliche Kooperationsformen direkt abstimmen zu können.
Wir bedanken uns bei dem zuständigen Bürgermeister, Herr Uwe Albrecht, sehr herzlich für diese Stellungnahme.