03.09.2019, 13:22
Schlechte Formulierung!
Neuer Petitionstext: Ein Kölner Großinvestor (Primus Siebte, ein Tochterunternehmen der WVM Gruppe) macht mit großen Projekten in Köln von sich reden. Eines dieser Projekte ist der Block zwischen Hansemann-, Stamm- und Philippstraße in Ehrenfeld. Wo einst Woolworth war, ist ein großer (REWE) Lebensmittel-Frische-Markt geplant. Auf dem Parkplatz und in den Baulücken entstehen neue Wohnhäuser, die schon vor Fertigstellung komplett vermarktet und verkauft sind. Die Versorgung des sehr großen Marktes (1287qm) wird über die Philippstrasse (schmalste Straße Ehrenfelds) mittels 20-Tonnern erfolgen. Die Anwohner der Philippstraße kämpfen nun seit 4 Jahren gegen die Umsetzung dieser Planung. Die Bürgervertretung (BV) Ehrenfeld unterstützt die Anwohner und lehnt die Entladehalle einstimmig ab. Alle Bedenken der Anwohner und der Bezirksvertretung wurden ignoriert. Das Bauamt Köln erteilt die Baugenehmigung am 17. März 2017.
In privaten Klagen der Nachbarn vor dem Verwaltungsgericht Köln wird den Klägern in allen Punkten und darüber hinaus Recht gegeben. Das Gericht befindet die Planung baurechtlich, feuerpolizeilich und emmissionstechnisch als mangelhaft und beurteilt die Ausstellung einer Baugenehmigung für dieses Projekt als Fehler. In Folge erlischt die Baugenehmigung und die Arbeiten müssen eingestellt werden.
In der zweiten Instanz (OVG Münster) werden alle Bedenken des Amtsgerichtes ignoriert. Stattdessen wird der Bebauungsplan (Besonderes Wohngebiet) für das Viertel außer Kraft gesetzt und das Projekt so genehmigt. Die Stadt selbst beantragte, den von ihr selbst erstellten Bebauungsplan für ungültig zu erklären, da er in einem falschen Maßstab angelegt sei und teilweise zu dicke Linien enthalte. Damit wird der Gebietscharakter aufgehoben, der für große Teile Ehrenfelds seit 21 Jahren feststeht.
Das OVG hat den Widerspruch der Nachbarn für ungültig erklärt und die Baugenehmigung bestätigt. Alle Kosten des Verfahrens müssen durch die Nachbarn getragen werden. Die nächste Instanz, das BVG Leipzig, wurde vom OVG ausgeschlossen.
Aus Sicht der Anwohner ist das Urteil nicht nachvollziehbar und Teile des Urteils werden nicht einmal begründet.
Die einzige Möglichkeit die Angelegenheit juristisch weiter zu verfolgen ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim BVG Leipzig. Die Chancen für unseren Erfolg sind gering und das finanzielle Risiko der klagenden Bürger ist extrem hoch. leider nicht so groß, allerdings sind unsere Argumente so gut, dass wir trotzdem weitermachen.
Dieses Urteil des OVG, auf das sich nun alle Investoren berufen können, bedeutet, dass die Stadt (bzw. alle Städte) nach Gutdünken den Gebietscharakter eines Viertels ändern kann. Das würde heißen, es gibt keine Grundlage mehr, die die Bürger in einem Wohngebiet vor Investoren, Verkehr und Emission schützt.
Projekte dieser Art werden hinter verschlossenen Türen geplant, die Bürger bekommen die Vorhaben erst bei der Umsetzung mit, wenn es längst zu spät ist, sich dazu zu äußern.
Wenn das so weitergeht gibt es bald keine Möglichkeit mehr, für die Bürger einer Stadt ihre gesetzlich verankerten Rechte wahrzunehmen.
Das Urteil des OVG kann Deutschland verändern. Überall können Investoren oder Ladenketten (Aldi, Lidl, Netto, REWE, Edeka, etc.) sich auf dieses Urteil stützen und Wohngebiete beliebig mit Anlieferzonen, Kühlventilatoren, Müllpressen und Anlieferrampen zubauen. Die LKWs würden ungehindert durch die Wohngebiete rollen.
Viele Politiker der BV wollen möglichst LKW aus den Wohngebieten heraushalten, so wie die Verwaltung in diesem Fall gehandelt hat, erreicht die Stadt leider das Gegenteil.
Helft uns mit Eurer Unterschrift und einer Spende für die hohen Rechtskosten gegen das Urteil vorzugehen. Für Transparenz, Mitspracherecht und eine lebenswerte Stadt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 15 (4 in Köln Ehrenfeld)