24.02.2021, 18:31
Im Titel hatte ich zunächst "Richtwert" geschrieben, obwohl ich etwas anderes meinte. Tempo 30 soll kein weicher Orientierungswert sein, wie 130 km/h auf der Autobahn. Vielmehr soll im Regelfall Tempo 30 gelten und nur in begründeten Ausnahmefällen wie z. B. großen Hauptstraßen eine höhere Geschwindigkeit von 40 km/h. Damit würden auch vielfältige Ausnahmeanträge vor Schulen etc. wegfallen.
Neuer Titel: Vision Zero - Tempo 30 als(als RichtwertRegelfall) in geschlossenen Ortschaften
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 37 (36 in Deutschland)