28.08.2024, 11:29
Unser Anwalt Robert Hotstegs meint: „Keine andere Kommune hat ihre Untätigkeit nach einem Bürgerbegehren jemals so ausgesessen. Dieser Fall wird Rechtsgeschichte schreiben müssen.“ Seine Rede findet ihr auf unserer Facebookseite.
www.facebook.com/RettetdieVHS/
Am Sonntag haben wir anlässlich des 45-jährigen Geburtstags unserer VHS in der MüGa mitgeteilt, dass wir nun auch einen rechtlichen Weg gehen werden, um unseren Bürgerentscheid von 2019 umzusetzen. Die Klage wird von den beiden Einzelpersonen Erich Bocklenberg und Inge Ketzer erhoben, weil sie auch für Bürgerbegehren und -entscheid gezeichnet haben.
Um die nicht gut kalkulierbaren Kosten zu stemmen, haben wir ein Spendenkonto bei den Mülheimer Bürgerinitiativen(= MBI Wählervereinigung) eingerichtet. Mit dem charmanten Vorteil, dass diese Spenden steuerlich absetzbar sind. Im Text adressieren für "BI Erhalt unserer VHS in der MüGa - Klageverfahren".
IBAN: DE 82 3606 0591 0010 9334 16 - Sparda-Bank
In der WAZ findet sich ein recht solider Artikel der den aktuellen Stand wiedergibt.