Region: Bayern
Sicherheit

Verschärfung der Bayerischen Kampfhundeverordnung zum Schutz unserer Kinder und ungefährlicher Hunde

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

505 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

505 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 24.01.2019
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

13.03.2018, 17:03

Bild wurde aus Lizenzgründen geändert und um Quelle ergänzt.


Neue Begründung: Die immer wieder vorkommenden Beißvorfälle durch gefährliche Hunde, bei denen Kinder teils lebensgefährlich verletzt werden, verdeutlichen auf schmerzhafte Weise, dass die bayerische Kampfhundeverordnung lückenhaft ist.
Überzeugen Sie sich selbst vom aus Sicht des Petenten unzureichenden und unklar definierten Inhalt der bayerischen Kampfhundeverordnung:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHundAgressV-1
Weitere Regelungen über das Halten von Hunden finden sich in Art. 18 und 37 LStVG sowie in §28 der StVO.
In Bayern regelt die "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" aus dem Jahre 1992, welche Hunderassen als gefährlich einzustufen sind. Zwar werden in Bayern so viele Hunderassen den Gefährdungskategorien 1 und 2 zugeordnet wie in keinem anderen Bundesland, allerdings hängen die Auflagen für einen Hund der Kategorie 2 in Bayern nicht ausschließlich von der Rasse ab, sondern davon, ob dieser aufgrund seines aggressiven Verhaltens als gefährlich einzuordnen ist. Hierfür wird nach 18 Monaten ein Wesensgutachten gefordert, davor sind auch diese potentiell gefährlichen Tiere als ungefährlich zu deklarieren, sofern diese nicht auffällig werden.
Aber dann ist es meistens zu spät, wie der Fall vom 05. Februar 2018 in der Gemeinde Eching im Landkreis Freising zeigt. Hier wurden zwei Kleinkinder (zwei und fünf Jahre) von einem 17 Monate alten Rottweiler angegriffen. Da der Rottweiler noch keine 18 Monate alt und bisher nicht auffällig war, musste ihm von der Gemeinde ein Negativzeugnis ausgestellt werden, d.h. der Hund war gemäß bayerischer Verordnung als ungefährlich einzustufen und durfte ohne Leine oder Maulkorb geführt werden. Der fünfjährige Junge erlitt bei dem Angriff tiefe Fleischwunden an Gesäß und Oberschenkel und musste notoperiert werden. Gute Besserung an die beiden Kinder an dieser Stelle!
Aus Sicht des Petenten ist die aus dem Jahre 1992 stammende Auflistung der Kampfhunde und potentiell gefährlicher Hunderassen nicht vollumfassend und sollte erweitert werden. Auch der Zeitpunkt für das Erstellen eines Wesensgutachtens eines Hundes im Alter von 18 Monaten ist zu spät gewählt, da ein Hund bereits vor Erreichen dieses Alters eine Gefahr darstellen kann. Daher sollte wie von Hundesachverständigen empfohlen bereits im Alter von zehn Monaten ein erstes Wesensgutachten erstellt und bei der Wohnsitzgemeinde vorgelegt werden. Bis zum Vorliegen eines Unbedenklichkeitsgutachtens sollen Hunde der Kategorie 2 nicht automatisch ein Negativzeugnis erhalten. Im Alter von 18 Monaten sollte dann erneut ein solches Gutachten erstellt werden, da sich das Wesen der Tiere bis dahin erfahrungsgemäß noch verändern kann.
Neben dem vom Hund ausgehenden Gefährdungspotential sollte künftig auch die Eignung des Hundehalters durch das Ablegen einer Hundebegleitprüfung nachgewiesen werden. Hierbei werden Hundehalter potentiell gefährlicher Rassen durch geeignete Schulungsmaßnahmen im richtigen Umgang mit ihren Tieren unterrichtet und lernen die Gefahren besser einzuschätzen.
Es ist nicht Ziel der Petition, eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde zu erreichen, da für eine artgerechte Tierhaltung auch Freilauf erforderlich ist. Vielmehr ist es das Ziel, potentiell gefährliche Hunde zuverlässiger zu erkennen, um sie von harmlosen Tieren differenzieren zu können.
Eine eindeutiger definierte rechtliche Regelung dürfte auch im Interesse der Halter unbedenklicher Hunderassen sein, da diese durch eine klarere Abgrenzung und Kontrolle nicht unter Generalverdacht gestellt und auch ihre Hunde vor gefährlichen Kampfhunden besser geschützt werden.
Wenn Sie sich auch für eine strengere Kampfhundeverordnung und einen besseren Schutz unserer Kinder vor gefährlichen Hunden einsetzen möchten, unterschreiben Sie bitte diese Petition!
Bildquelle: Thomas Hein / pixelio.de



Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern