16.05.2020, 11:50
Ich habe diese Petition in einem Ausdruck von Unverständnis sehr kurzfristig erstellt. Innerhalb von einem Tag haben sich bereits über 5.000 Menschen diesem Anliegen angeschlossen. Danke dafür.
Da jetzt aber die Frage nach Abrisszettlen kam , habe ich den Text der Petition noch einmal leicht angepasst um diese besser zu erläutern.
Wenn jemand einen alternativen Textvorschlag hat, kann er/sie sich gerne melden.
Gerne könnt ihr die Petition auch weiter verbreiten, die Gegenpetition hat ja 150.000 Zeichner, die gilt es zu schlagen .
Neuer Petitionstext: Die Novelle der StVo hat einen ersten kleinen Beitrag auf dem Weg zu mehr Verkehrssicherheit geleistet.
Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer aber auch mehr Sicherheit für Autofahrer durch schärfere Strafen sind zu erwarten.
Leider scheint der Verkehrsminister nicht bereit die Auswirkungen dieser Novelle abzuwarten und möchte die Strafen bei Geschwindkeitsuberschreitungen von über 21 , bzw. 26 km/h Außerorts wieder abmildern. abmildern. Das heißt beispielsweise bei über 54 km/h (inkl. Toleranz) in einer 30er Zone oder 130 km/h Außerorts.
Dagegen wehrt sich diese Petition.
Neue Begründung: Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 20 km/h führen zu erheblichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer.
Die Todesrate steigt um ein Vielfaches, Verletzungen werden ernsthafter nicht zuletzt wegen deutlich längerer Bremswege. Deshalb ist es richtig Autofahrer, die sich nicht an die Regeln halten können auch empfindlich zu bestrafen.
Darüberhinaus sollte eigentlich der gesamte Bußgeldkatalog angepasst werden um wieder eine Abschreckungswirkung zu entfalten. Aber im Land des Geschwindigkeitsrausch ist schon diese kleine Novelle ein riesen Erfolg.
Deshalb , Herr Scheuer , lassen Sie sich nicht von den Schreihälsen von dem Weg abbringen, bleiben Sie standhaft und erhalten Sie die Novelle.
Wer noch etwas Lektüre benötigt um die Auswirkungen solcher Überschreitungen zu verstehen:
www.fuss-ev.de/regeln-konflikte/unfaelle-tempo-30
Quelle der Grafik: VCÖ vcoe.at
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.514 (5.494 in Deutschland)