Über zwei volle Tage erstreckte sich der spannende und faktenreiche Erörterungstermin des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Steinbrucherweiterungsantrag der Firma Röhrig.
Nach Auskunft des Regierungspräsidiums liegen zurzeit über 1000 Einwendungen von mehr als 500 Einwendern vor.
Wir bedanken uns bei allen, die den Mut und die Zeit fanden vor dem Regierungspräsidium Darmstadt ihre Bedenken und Anregungen persönlich vorzutragen und zu erläutern.
Die massive Kritik an dem Vorhaben wird auch über die umfangreiche Tagesordnung sichtbar, die das Regierungspräsidium für die Diskussion vorbereitet hatte. Das Spektrum der Themen erstreckte sich von Naturschutz über Lärm, Erschütterungen und Forstwirtschaft bis hin zu Tourismus und Feinstaub.
Drei Punkte aus der Erörterung möchten wir kurz hervorheben:
1. Die Anzahl der Arbeitsplätze – mit undurchsichtiger Begründung
Bislang hatte RöhrigGranit erklärt, die Firma würde 80 bis 90 Personen an 4 Betriebsstätten beschäftigen. In der Anhörung kam jedoch eine Zahl von nur 45 bis 49 Personen zum Vorschein, belegt durch die eigene EMAS-Zertifizierung der Firma.
In sichtlicher Erklärungsnot erläuterte RöhrigGranit wortreich, dass die Firma ihre Beschäftigten auf 2 Firmen verteilen würde und sich die Mitarbeiter zwischen diesen beiden Firmen gegenseitig verleihen.
Hat die Firma RöhrigGranit die Beschäftigten deshalb doppelt gerechnet?
Eine klare Antwort gab es bei der Erörterung noch nicht. Auf das Ergebnis der Überprüfung der Arbeitsplatzzahlen durch das Regierungspräsidium sind wir gespannt.
2. Betriebslärm – erweiterte Arbeitszeiten
Die Nachbarschaft in Sonderbach leidet seit Jahren unter bislang unverhältnismäßig langen Betriebszeiten der Firma RöhrigGranit.
Von montags bis freitags ab 7 Uhr morgens bis 22 Uhr nachts muss die Nachbarschaft mit dem Lärm und Staub aus der Anlage leben. Auch am Wochenende wird samstags bis 16 Uhr gearbeitet.
Das schwere, unnötige Leid der Menschen in Sonderbach wurde durch die detaillierten Berichte der Betroffenen für alle mitfühlenden Zuhörer greifbar.
3. Staubemissionen – Feinstaub bisher noch nicht gemessen
Zahlreiche Fotobelege vom Februar 2023 machten es deutlich: RöhrigGranit lässt erhebliche Mengen an Staub in die Luft ab. Die Bilder waren so überzeugend, dass RöhrigGranit sie nicht in Zweifel stellte, sondern sogar bestätigte.
Zur Begründung gab die Firma an, dass an diesem Tag im Februar keine Bewässerung zur Staubreduzierung möglich gewesen wäre, da es zu kalt war. Gleichzeitig beharrte RöhrigGranit darauf, dass für seine geplante Erweiterung eine mathematische Staubberechnung für die Anlage vollkommen ausreichen würde und keine Messungen, nicht einmal zur Überprüfung der Plausibilität der gerechneten Werte, notwendig wären.
Die Einwender fordern jedoch etwas anderes:
Eine Langzeit-Feinstaubmessung über 12 Monate, um die Feinstaub-Belastungen für die Nachbarschaft einschätzen zu können.
Feinstäube mit einer Partikelgröße PM 2,5 sind nicht sichtbar, jedoch gesundheitlich besonders gefährlich. Die Art von Feinstaub kann tief in die Lunge eindringen und dort bis zu 6 Wochen verbleiben, sowie erhebliche Gesundheitsschäden verursachen.
Diesen Feinstaub kann man nicht sehen – man muss ihn messen.
Die Einwender hoffen nun, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die Problematik erkannt hat und mit einer Langzeitmessung für Feinstäube in Sonderbach noch in diesem Jahr beginnt.
Eine Teilnehmerin der Erörterung fasste es so zusammen:
Von einem Unternehmen, dass auf der firmeneigenen Homepage betont, dass es den Menschen an seinen Standorten besonders verbunden ist und auch seinen eigenen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht zu erfüllen hat, muss man erwarten dürfen, dass alles unternommen wird, um den Menschen in Sonderbach mehr Ruhezeiten zu geben und ihre Gesundheit zu schützen!
es gibt Neuigkeiten: Der Termin für die Erörterung steht fest.
Am: 13. und 14. Juni 2023
Von: 09:30 Uhr bis ca. 17 Uhr
Im: Bürgerhaus Bensheim, Am Bürgerhaus 14, 64625 Bensheim.
Folgende Themen sollen erörtert werden:
Verfahrens- und Grundsatzfragen, Alternativenprüfung und Rohstoffsicherung, Gewässerschutz und Wasserwirtschaft, Immissionsschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Forsten, Naturschutz sowie weitere Themen (u.a. Arbeitsplätze, Baurecht).
Teilnehmen darf jeder, der im Zuge des Planfeststellungsverfahrens eine Einwendung an das Regierungspräsidium Darmstadt geschrieben hat. Bitte Personalausweise nicht vergessen, da vor dem Eintritt die Identität überprüft wird.
Wer nicht selbst teilnehmen kann, hat die Option, eine Vollmacht für jemand anderen auszustellen, der an seiner statt teilnehmen darf.
Nutzen Sie die Gelegenheit, denn es besteht die Möglichkeit, zu den einzelnen Themen persönlich vorzusprechen und weitere Einwände oder Hinterfragungen vorzubringen.
Die Firma Röhrig granit GmbH hat ihr Planfeststellungsverfahren nach den §§ 68 u. 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 8 Hess. Wassergesetz (HWG) i. V. m. §§ 72 ff. Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) und §§ 18 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben: „Erweiterung des Steinbruchs der Firma RÖHRIGgranit GmbH“ in Heppenheim offengelegt.
Veröffentlichungszeitraum ist zwischen dem 30.01.2023 und dem 28.02.2023.
Einsehbar sind die Unterlagen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt:
Ergänzend dazu liegen die Antragsunterlagen auch in der Zeit vom 30. Januar 2023 bis 28. Februar 2023 beim
- Magistrat der Kreisstadt Heppenheim (Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, 2.OG, vor dem Zimmer 2.16 während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
- bei der Gemeindeverwaltung Laudenbach (Rathaus, Untere Straße 2, 69514 Laudenbach), Dachgeschoss, Zimmer-Nr.: 31, während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
- bei der Gemeindeverwaltung Mörlenbach im Rathaus der Gemeinde Mörlenbach, Rathausplatz 1 in 69509 Mörlenbach, Geschäftsbereich „Bau und Eigenbetrieb“, 2. Obergeschoss, Zimmer 21, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung oder nach telefonischer Vereinbarung (06209/808-68) möglich. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind: Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
WICHTIG:
Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können sich bis zum 31. März 2023 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat IV/Da 41.1, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder jeweils bei der Stadtverwaltung Heppenheim (Großer Markt 1, 64646 Heppenheim), der Gemeindeverwaltung Mörlenbach (Rathausplatz 1, 69509 Mörlenbach) oder der Gemeindeverwaltung Laudenbach (Untere Straße 2, 69514 Laudenbach) schriftlich oder zur Niederschrift zu den Antragsunterlagen äußern und Einwendungen erheben (Äußerungsfrist).
Für die Erklärung zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Laudenbach ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06201/ 7002-44 oder 06201/ 7002-47 erforderlich.
Für die Erklärung zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Heppenheim ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06252/13-1267 erforderlich.
Für die Erklärung zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Heppenheim ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06252/13-1267 erforderlich.
Für die Erklärung zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mörlenbach ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06209/808-68 erforderlich.
Für die Erklärung zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Darmstadt ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06151/12-6396 erforderlich.
--> Äußerungen und Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift lesbar enthalten, den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen und unterschrieben sein. Sollte eine anonyme Behandlung der Äußerungen und Einwendungen gewünscht sein, ist dies schriftlich zu äußern.
Wir freuen uns sehr über Ihre weitere Unterstützung. www.bi-fskf.de
Heppenheim/Juhöhe. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat rund 40 Hektar Fläche zwischen Sonderbach und Kirschhausen als Bannwald ausgewiesen. Das hat die Behörde am Dienstag bekanntgegeben. „Damit soll der Wald in seinem Bestand gesichert werden“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Die Flächen zwischen dem Steinbruch Röhrig und der Ortslage Juhöhe seien wichtig für den Boden- und Erosionsschutz sowie für den Sicht- und Immissionsschutz, ist zur Begründung zu lesen.