Region: Hessen, Heppenheim, Darmstadt
Umwelt

Verhindert die Steinbrucherweiterung von Röhrig granit GmbH Heppenheim/Sonderbach

Petition richtet sich an
Regierungspräsidium Darmstadt

6.941 Unterschriften

Sammlung beendet

6.941 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 10.05.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

01.02.2023, 07:40

Die Firma Röhrig granit GmbH hat ihr Planfeststellungsverfahren nach den §§ 68 u. 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 8 Hess. Wassergesetz (HWG) i. V. m. §§ 72 ff. Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) und §§ 18 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben: „Erweiterung des Steinbruchs der Firma RÖHRIGgranit GmbH“ in Heppenheim offengelegt.

Veröffentlichungszeitraum ist zwischen dem 30.01.2023 und dem 28.02.2023.

Einsehbar sind die Unterlagen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt:

rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht/roehrig-erweiterung-steinbruch

Ergänzend dazu liegen die Antragsunterlagen auch in der Zeit vom 30. Januar 2023 bis 28. Februar 2023 beim

- Magistrat der Kreisstadt Heppenheim (Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, 2.OG, vor dem Zimmer 2.16 während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

- bei der Gemeindeverwaltung Laudenbach (Rathaus, Untere Straße 2, 69514 Laudenbach), Dachgeschoss, Zimmer-Nr.: 31, während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

- bei der Gemeindeverwaltung Mörlenbach im Rathaus der Gemeinde Mörlenbach, Rathausplatz 1 in 69509 Mörlenbach, Geschäftsbereich „Bau und Eigenbetrieb“, 2. Obergeschoss, Zimmer 21, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung oder nach telefonischer Vereinbarung (06209/808-68) möglich. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind: Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr

WICHTIG:

Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können sich bis zum 31. März 2023 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat IV/Da 41.1, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder jeweils bei der Stadtverwaltung Heppenheim (Großer Markt 1, 64646 Heppenheim), der Gemeindeverwaltung Mörlenbach (Rathausplatz 1, 69509 Mörlenbach) oder der Gemeindeverwaltung Laudenbach (Untere Straße 2, 69514 Laudenbach) schriftlich oder zur Niederschrift zu den Antragsunterlagen äußern und Einwendungen erheben (Äußerungsfrist).

Für die Erklärung zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Laudenbach ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06201/ 7002-44 oder 06201/ 7002-47 erforderlich.

Für die Erklärung zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Heppenheim ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06252/13-1267 erforderlich.

Für die Erklärung zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Heppenheim ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06252/13-1267 erforderlich.

Für die Erklärung zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mörlenbach ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06209/808-68 erforderlich.

Für die Erklärung zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Darmstadt ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06151/12-6396 erforderlich.

--> Äußerungen und Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift lesbar enthalten, den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen und unterschrieben sein. Sollte eine anonyme Behandlung der Äußerungen und Einwendungen gewünscht sein, ist dies schriftlich zu äußern.

Wir freuen uns sehr über Ihre weitere Unterstützung.
www.bi-fskf.de


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