05.07.2012, 01:52
Ergänzung der Verweise auf aktuelle Pressemitteilungen
Neuer Petitionstext: Der Falkensteiner Stadtrat hat in seiner Abstimmung vom 07.06.2012 einstimmig den Straßen- bzw. Fußwegneubau in der Heinrich-Heine-Str. beschlossen. Aufgrund dieser Vorplanung sollen sämtliche (ca. 50!!!) dort bereits seit Jahrzehnten und Generationen befindliche gesunde und ausgewachsene Linden schlichtweg abgeholzt werden.
Siehe hierzu unter: www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Falkenstein-entscheidet-sich-gegen-50-Linden-artikel8009949.php
www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Falkensteiner-Buerger-wollen-die-Heine-Linden-retten-artikel8016606.php
www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Ziel-ist-ein-Buergerentscheid-artikel8023119.php
www.stadt-falkenstein.de/images/upload/image/129ab2012-06-27.pdf, siehe S. 2
www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Beschuetzer-der-Falkensteiner-Linden-zaehlen-auf-Buerger-artikel8029157.php
www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Baumrettung-in-Falkenstein-Buerger-haben-Mitspracherecht-artikel8032392.php
www.pro-heine-linden.de/Burgerbegehren_Linden.pdf (offizielle Unterschriftenliste zwecks Herbeiführung eines Bürgerentscheides durch ein Bürgerbegehren:
Formal gesehen ist notwendig:
Schriftliche Beantragung durch wahlberechtigte Bürger der Stadt Falkenstein, wobei mindestens 15% der Vorgenannten unterzeichnet haben müssen, um überhaupt erst einmal über die Frage im Rahmen eines Bürgerentscheides abstimmen zu können. Über dessen Zulässigkeit entscheidet der Stadtrat. In der Unterschriftenliste ist die Angabe des Geburtsdatums obligatorisch.
Die Frage, über die entschieden werden soll, ist so zu formulieren, daß nur mit JA oder NEIN geantwortet werden kann. Außerdem ist eine Begründung für das Begehren zu formulieren sowie ein Kostendeckungsvorschlag zu unterbreiten. Letzterer kann m.E. mit der gebotenen Kürze abgehandelt werden, da eher Einsparmaßnahmen die Konsequenz sein werden, weil eben Baumfällarbeiten im Zuge der Straßenerneuerung wegfallen sollen.
Der wesentliche Unterschied zur bereits angelaufenen und auch noch weiterhin laufenden Petition ist die regionale Begrenzung. Es dürfen lediglich wahlberechtigte Falkensteiner unterschreiben, um auf dem Wege des Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Fällt dieser im Sinne der Lindenbefürworter aus, so ist dieser für den Bürgermeister bzw. den Stadtrat bindend! Die Petition bündelt dagegen die Gegner des Vorhabens (auch überregional) und versucht auf diesem Wege Einfluß auf die Kommunalpolitik zu entfalten. Ein zwangsweises Unterlassen der Lindenabholzung kann dadurch jedoch nicht erwirkt werden.
Weiter ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, daß mit Beschluß des Stadtrates vom 07.06.2012 eine zweimonatige Frist zu laufen beginnt, um gegen den Beschluß zum Lindenkahlschlag auf dem Wege des Bürgerbegehrens vorzugehen. Dementsprechend müssen die Unterschriften bis spätestens 06.08.2012 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden, um dieses Zulässigkeitskriterium zu wahren.
Es geht darum, den Bestand der GESAMTEN gesunden und ausgewachsenen Lindenallee in jedem Falle zu erhalten und nicht darum, den Straßen- bzw. Fußwegneubau zu verhindern. Obwohl dieser von hiesiger Seite als nicht notwendig erachtet wird, kann der Neubau nicht zwangsläufig mit der rigorosen Abholzung der Linden einhergehen.
25.06.2012, 23:13
1. Ergänzung der Querverweise - Artikel aus der Freien Presse
2. Außerdem erfolgt aus gegebener Veranlassung die Bitte, beleidigende Äußerungen im Kommentar zu unterlassen, da diese gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen und gelöscht werden.
Neuer Petitionstext: Der Falkensteiner Stadtrat hat in seiner Abstimmung vom 07.06.2012 einstimmig den Straßen- bzw. Fußwegneubau in der Heinrich-Heine-Str. beschlossen. Aufgrund dieser Vorplanung sollen sämtliche (ca. 50!!!) dort bereits seit Jahrzehnten und Generationen befindliche gesunde und ausgewachsene Linden schlichtweg abgeholzt werden.
Siehe hierzu unter: www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Falkenstein-entscheidet-sich-gegen-50-Linden-artikel8009949.php
www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Falkensteiner-Buerger-wollen-die-Heine-Linden-retten-artikel8016606.php
www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Ziel-ist-ein-Buergerentscheid-artikel8023119.php
www.pro-heine-linden.de/Burgerbegehren_Linden.pdf (offizielle Unterschriftenliste zwecks Herbeiführung eines Bürgerentscheides durch ein Bürgerbegehren:
Formal gesehen ist notwendig:
Schriftliche Beantragung durch wahlberechtigte Bürger der Stadt Falkenstein, wobei mindestens 15% der Vorgenannten unterzeichnet haben müssen, um überhaupt erst einmal über die Frage im Rahmen eines Bürgerentscheides abstimmen zu können. Über dessen Zulässigkeit entscheidet der Stadtrat. In der Unterschriftenliste ist die Angabe des Geburtsdatums obligatorisch.
Die Frage, über die entschieden werden soll, ist so zu formulieren, daß nur mit JA oder NEIN geantwortet werden kann. Außerdem ist eine Begründung für das Begehren zu formulieren sowie ein Kostendeckungsvorschlag zu unterbreiten. Letzterer kann m.E. mit der gebotenen Kürze abgehandelt werden, da eher Einsparmaßnahmen die Konsequenz sein werden, weil eben Baumfällarbeiten im Zuge der Straßenerneuerung wegfallen sollen.
Der wesentliche Unterschied zur bereits angelaufenen und auch noch weiterhin laufenden Petition ist die regionale Begrenzung. Es dürfen lediglich wahlberechtigte Falkensteiner unterschreiben, um auf dem Wege des Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Fällt dieser im Sinne der Lindenbefürworter aus, so ist dieser für den Bürgermeister bzw. den Stadtrat bindend! Die Petition bündelt dagegen die Gegner des Vorhabens (auch überregional) und versucht auf diesem Wege Einfluß auf die Kommunalpolitik zu entfalten. Ein zwangsweises Unterlassen der Lindenabholzung kann dadurch jedoch nicht erwirkt werden.
Weiter ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, daß mit Beschluß des Stadtrates vom 07.06.2012 eine zweimonatige Frist zu laufen beginnt, um gegen den Beschluß zum Lindenkahlschlag auf dem Wege des Bürgerbegehrens vorzugehen. Dementsprechend müssen die Unterschriften bis spätestens 06.08.2012 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden, um dieses Zulässigkeitskriterium zu wahren.
Es geht darum, den Bestand der GESAMTEN gesunden und ausgewachsenen Lindenallee in jedem Falle zu erhalten und nicht darum, den Straßen- bzw. Fußwegneubau zu verhindern. Obwohl dieser von hiesiger Seite als nicht notwendig erachtet wird, kann der Neubau nicht zwangsläufig mit der rigorosen Abholzung der Linden einhergehen.
20.06.2012, 12:43
Einfügen aktueller bzw. weiterer Links
(u.a. www.pro-heine-linden.de mit auf dieser Seite befindlicher offizieller Unterschriftenliste zu Download - beachte: Unterschrift hier nur für wahlberechtigte Falkensteiner zwecks Herbeiführung eines Bürgerentscheides; Frist bis spätestens 06.08.2012)
Neuer Petitionstext: Der Falkensteiner Stadtrat hat in seiner Abstimmung vom 07.06.2012 einstimmig den Straßen- bzw. Fußwegneubau in der Heinrich-Heine-Str. beschlossen. Aufgrund dieser Vorplanung sollen sämtliche (ca. 50!!!) dort bereits seit Jahrzehnten und Generationen befindliche gesunde und ausgewachsene Linden schlichtweg abgeholzt werden.
Siehe hierzu unter: www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Falkenstein-entscheidet-sich-gegen-50-Linden-artikel8009949.php
www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Falkensteiner-Buerger-wollen-die-Heine-Linden-retten-artikel8016606.php
www.pro-heine-linden.de/Burgerbegehren_Linden.pdf (offizielle Unterschriftenliste zwecks Herbeiführung eines Bürgerentscheides durch ein Bürgerbegehren:
Formal gesehen ist notwendig:
Schriftliche Beantragung durch wahlberechtigte Bürger der Stadt Falkenstein, wobei mindestens 15% der Vorgenannten unterzeichnet haben müssen, um überhaupt erst einmal über die Frage im Rahmen eines Bürgerentscheides abstimmen zu können. Über dessen Zulässigkeit entscheidet der Stadtrat. In der Unterschriftenliste ist die Angabe des Geburtsdatums obligatorisch.
Die Frage, über die entschieden werden soll, ist so zu formulieren, daß nur mit JA oder NEIN geantwortet werden kann. Außerdem ist eine Begründung für das Begehren zu formulieren sowie ein Kostendeckungsvorschlag zu unterbreiten. Letzterer kann m.E. mit der gebotenen Kürze abgehandelt werden, da eher Einsparmaßnahmen die Konsequenz sein werden, weil eben Baumfällarbeiten im Zuge der Straßenerneuerung wegfallen sollen.
Der wesentliche Unterschied zur bereits angelaufenen und auch noch weiterhin laufenden Petition ist die regionale Begrenzung. Es dürfen lediglich wahlberechtigte Falkensteiner unterschreiben, um auf dem Wege des Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Fällt dieser im Sinne der Lindenbefürworter aus, so ist dieser für den Bürgermeister bzw. den Stadtrat bindend! Die Petition bündelt dagegen die Gegner des Vorhabens (auch überregional) und versucht auf diesem Wege Einfluß auf die Kommunalpolitik zu entfalten. Ein zwangsweises Unterlassen der Lindenabholzung kann dadurch jedoch nicht erwirkt werden.
Weiter ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, daß mit Beschluß des Stadtrates vom 07.06.2012 eine zweimonatige Frist zu laufen beginnt, um gegen den Beschluß zum Lindenkahlschlag auf dem Wege des Bürgerbegehrens vorzugehen. Dementsprechend müssen die Unterschriften bis spätestens 06.08.2012 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden, um dieses Zulässigkeitskriterium zu wahren.
Es geht darum, den Bestand der GESAMTEN gesunden und ausgewachsenen Lindenallee in jedem Falle zu erhalten und nicht darum, den Straßen- bzw. Fußwegneubau zu verhindern. Obwohl dieser von hiesiger Seite als nicht notwendig erachtet wird, kann der Neubau nicht zwangsläufig mit der rigorosen Abholzung der Linden einhergehen.