20.11.2014, 13:08
Die Begründung der Petition wurde verkürzt und das Wort "Nötigung" auf diese Weise verhindert, da es hierbei rechtliche Schwierigkeiten gibt. Mit der Petition machen wir auf die Situation der Betroffenen und den Handlungsbedarf aufmerksam. Um die juristisch korrekten Formulierung muss sich der Gesetzgeber bemühen.
Neue Begründung: Jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis der Betroffenen muss strafbar sein, wenn der Täter das fehlende Einverständnis vorsätzlich missachtet. Die Formulierung „Wer eine Person gegen deren Willen nötigt“ muss in das StGB aufgenommen werden! sein!