Region: Bundesrepublik Deutschland

Vergewaltigung verurteilen! Für eine Reformierung des §177 StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesjustizminister Heiko Maas

3.232 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

3.232 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

13.01.2016, 17:38

Im November 2015 wurden die Unterschriften dieser Petition zusammen mit den Unterschriften einer gleichen Petition des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe ans Bundesjustizministerium übergeben.


24.11.2014, 16:51

Wir wurden gebeten, die englische Übersetzung des Petitionstextes hinzuzufügen, um auch Menschen außerhalb des deutschen Sprachraums auf die Problematik hinzuweisen.
Vielen Dank für den Hinweis und die Übersetzung!
Neuer Petitionstext: In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Der Anteil der Frauen, der eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigt, bewegt sich zwischen 85% und 95%.
Wird doch angezeigt, werden sehr viele Verfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Denn: In Deutschland ist eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nicht strafbar. Strafbar ist sie nur dann, wenn entweder Gewalt angewendet, mit Gewalt gedroht oder eine so genannte schutzlose Lage ausgenutzt wird. Für eine Strafbarkeit reicht es nicht aus, wenn die Betroffene eindeutig ‚Nein‘ sagt.
In der Praxis heißt das, dass in vielen Fällen beweisbar ist, dass ein Täter sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person durchführte. Die derzeitige Rechtslage erlaubt aber keine Verurteilung, weil nicht alle Voraussetzungen des §177 des Strafgesetzbuchs erfüllt sind.


Make Rape a Crime! Reform §177 StGB!
Every 7th woman in Germany experiences severe sexual violence at least once in her lifetime. Around 85 to 95% of victims do not report the experienced rape to the police.
Even in case rape is reported, many cases get dropped by the prosecuting attorney. The reason is: enforcing sexual acts against the explicit will of another person is not adressed a crime in Germany. Only when a rapist is acting violently, threatenes with violence or exploites an unprotected situation rape is addressed a crime. It is not sufficient saying “no”. Therefore the executed acts of a violator against the will of another person have to be proved. Because of not fulfilling the criteria of §177 StGB the rapist can not be procecuted. Neue Begründung: Jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis der Betroffenen muss strafbar sein!

Sex without consent of another has to be criminalized!


20.11.2014, 13:08

Die Begründung der Petition wurde verkürzt und das Wort "Nötigung" auf diese Weise verhindert, da es hierbei rechtliche Schwierigkeiten gibt. Mit der Petition machen wir auf die Situation der Betroffenen und den Handlungsbedarf aufmerksam. Um die juristisch korrekten Formulierung muss sich der Gesetzgeber bemühen.
Neue Begründung: Jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis der Betroffenen muss strafbar sein, wenn der Täter das fehlende Einverständnis vorsätzlich missachtet. Die Formulierung „Wer eine Person gegen deren Willen nötigt“ muss in das StGB aufgenommen werden! sein!


23.10.2014, 17:00

sprachliche Veränderungen zum besseren Verständnis
Neuer Petitionstext: In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Der Anteil der Frauen, der eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigt, bewegt sich zwischen 85% und 95%.
Wird doch angezeigt, werden sehr viele Verfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Denn: In Deutschland ist eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nicht strafbar. Strafbar ist sie nur dann, wenn entweder Gewalt angewendet, mit Gewalt gedroht oder eine so genannte schutzlose Lage ausgenutzt. ausgenutzt wird. Für eine Strafbarkeit reicht es nicht aus, wenn die Betroffene eindeutig ‚Nein‘ sagt.
In der Praxis heißt das, dass in vielen Fällen beweisbar ist, dass ein Täter sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person durchführte. Die derzeitige Rechtslage erlaubt aber keine Verurteilung, weil nicht alle Voraussetzungen des §177 des Strafgesetzbuchs erfüllt sind.


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