Region: Stadt Chemnitz
Bild der Petition Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Chemnitzer Kitas - Weil Kinder Zeit brauchen!
Familie

Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Chemnitzer Kitas - Weil Kinder Zeit brauchen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat von Chemnitz, die politische Vertretung der Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger

2.608 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

2.608 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

22.09.2014, 15:05

Rechtschreibung korrigiert
Neuer Titel: Verbesserung des Betreuungsschlüssel Betreuungsschlüssels in Chemnitzer Kitas - Weil Kinder Zeit brauchen! Neue Begründung: Unsere Kindertageseinrichtungen sind moderne Bildungseinrichtungen. Das pädagogische Fachpersonal arbeitet dort auf der Grundlage des modernen Sächs. Bildungsplans.

Wir gehen davon aus – wie auch das SMK -, dass jeder Mensch als selbstlernendes Wesen auf die Welt kommt. Das Personal ist angehalten, vielfältige Angebote zu unterbreiten und darauf zu achten, zu welchem Zeitpunkt das jeweilige Kind Angebote annimmt. Jedem Kind in seiner Entwicklung zu helfen, es zu unterstützen und auf seinem Weg zu begleiten, sind anspruchsvolle Aufgaben. Jedes Kind hat das Recht auf individuelle Förderung seiner Persönlichkeit. Die Basis ist ein Vertrauensverhältnis zu Bezugspersonen die Zeit haben.
siehe auch: UN-Kinderrechtskonvention: Recht auf Bildung und Inklusion!

Der Freistatt Freistaat Sachsen hat für diese Aufgaben eine personelle Untergrenze festgelegt. Diese
Mindestanforderung kennen wir als Betreuungsschlüssel laut Sächs. KitaG.

Beispiel: Kind/Fachkraft-Verhältnis 1 : 13 im Kindergarten (Kinder 3-6 Jahre). Diese Berechnungsgröße lässt eine tatsächliches Verhältnis in der Praxis bis 1:20! zu.

Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ist eine kommunale Aufgabe. Darum steht es jeder Kommune frei, über die Mindestanforderungen hinaus, mehr Personal zur Verfügung zu stellen, wenn es sinnvoll und notwendig erscheint.

Der Stadtrat sollte sich hierbei an den Empfehlungen der Berthelsmann-Stiftung orientieren:
1 Erzieherin für max. 3 Kinder in der Altersgruppe 0-3 Jahre
1 Erzieherin für max. 7 Kinder ab 3 Jahre

„Die Arbeit der Fachkräfte kann durch weitere geeignete Mitarbeiter sowie durch Eltern unterstützt werden.“ Sächs. KitaG, § 12,Personal


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