03.09.2023, 06:33
Korrektur Rechtschreibung allgemein.
Umformulierung zur besseren Verständlichkeit des Satzes: "Im bisherigen Entwicklungsprozess wurden daher sämtliche öffentlich geäußerte Bedenken und Einwände aus der Bürgerschaft seitens der Gemeindevertretung und des Investors ignoriert:"
Anstelle "Versprechungen" Wortänderung zu ..." Aussagen" des Bürgermeisters...
Neue Begründung:
Warum wir jetzt aktiv werden?
-> weil es das laufende Bebauungsplanverfahren formell genau so vorsieht.
-> weil es entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung bislang KEINE BAUGENEHMIGUNG für das geplante "Schloßberg Resort" gibt!
Seit Anfang August 2023 liegen zum ersten mal vollständige Planunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme und Beurteilung des gesamten Projekts auf der Gemeinde Oberstaufen aus.
Das laufende Bauleitplanverfahren zur Änderung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans sieht bis zum 31.08.2023 vor, dass sich Bürger zu diesen Planungen im Rahmen der "frühzeitigen öffentlichen Beteiligung" äußern und Ihre Bedenken und Anregungen schriftlich einreichen. Danach folgen noch einige weitere Verfahrensschritte und die zweite öffentliche Auslegung mit nochmaliger Beteiligung der Öffentlichkeit bevor für den Vorhabensträger (Investor) letzendlichletztendlich das gewünschte Baurecht geschaffen werden kann.
Bei der Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplan richtet der VorhabenträgerVorhabensträger sein Augenmerk naturgemäß in erster Linie auf seine eigenen Interessen und nicht auf die der Allgemeinheit. Insbesondere kommen dabei die schützenswerten Interessen der Bevölkerung und Nachbarn oft zu kurz. Die Gemeinden sind hier regelmäßig zu unkritisch, da sie oft unreflektiert die Planung des Vorhabenträgers übernehmen, um hierdurch mutmaßlich Kosten und Aufwand zu sparen.
Im bisherigen Entwicklungsprozess bliebenwurden daher sämtliche öffentlich geäußerte Bedenken und Einwände aus der Bürgerschaft seitens der Gemeindevertretung und des Investors ohne Berücksichtigung:ignoriert:
- Fehlende Bedarfsanalyse bzw. unabhängige Untersuchung zur Ausrichtung des Projekts an zuvor zu definierenden strategischen Zielen der Marktgemeinde. Es existiert daher keine neutrale Expertise zur Ermittlung des faktischen Mehrwerts für die Kommune Oberstaufen.
- Hinweise auf die noch unabsehbaren Folgen für bereits jetzt vorherrschende Mängel hinsichtlich Personal- u. Wohnungsnot, Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt und zusätzliche Belästigungen durch Bau und Betrieb der überdimensionierten Hotelanlage werden, ohne grundlegende Analysen dazu vorzulegen als belanglos dargestellt.
- Anstelle dessen wurden dem privaten, baugetriebenen Investor maximale Zusagen zur Gewinnmaximierung ohne Abwägung öffentlicher Interessen, Nachbarschutz oder Umweltbelange getätigt.
- Ursprüngliche öffentliche Stellungnahmen und
VersprechungenAussagen des Bürgermeisters hinsichtlich zulässiger Baumassen u. Gebäudehöhen von ehemals ca. 30 Metern und gem. der jetzigen Planungen von bis über 5052 m Höhe werden nicht eingehalten. - Das Verfahren wurde bislang ohne Begleitung eines tatsächlich unabhängigen Gestaltungsbeirats durchgeführt, der die Entwicklung des überaus bedeutsamen Projekts aus einem übergeordneten städtebaulichen, funktionalen und architektonischen Gesamtkontext beurteilt. Vorhanden waren lediglich vom Investor beauftrage „Experten“, deren isolierte Aufgabe darin bestand eine Beurteilung bzw. Vermarktung der verschiedenen dargestellten Baumassenverteilungen und Fassadenbeispiele durchzuführen.
- Im Rahmen der öffentlichen Bürgerinformationen fand dadurch keine offene Diskussion der geäußerten Bedenken aus der Bürgerschaft auf Augenhöhe statt. Eine Dialogbereite innere Haltung der politischen Akteure und des Investors waren und sind bislang nicht erkennbar.
Zu dem seitens des Investors propagierten "Leuchtturmprojekt" gehört unserer Ansicht mehr, als nur die Schaffung einer (überdimensionierten) Landmarke, mit einem isolierten Betriebsmodell (Resort), das die Einzelinteressen weniger über einen gesamten Ort stülpt und diesen dauerhaft dominieren soll.
Wir möchten hin zu einer Entwicklung für ein Projekt auf das der Bauherr UND wir alle Stolz sein können! Nur über diesen Weg kann die neue bauliche Anlage zu einem dauerhaften Identifikationsmerkmal erwachsen und somit viele Jahre überdauern.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18