26.01.2023, 13:55
Hinzufügen von Quellenangaben/Verlinkungen zu Antragsunterlagen.
Neuer Petitionstext:
Laut Antrag geht es um eine „Sanierung und Modernisierung der Wurfscheibenanlage in Hardissen-Lückhausen“.
Tatsächlich geht es wohl eher um
- die Errichtung einer 23,5m (>750.000 Kubikmeter) hohen und 250m breiten Bodendeponie für Z2 Müll zur Abdeckung von 21.500 Kubikmetern bleivergiftetem Boden.
- eine Sonderabfall-Deponie des vor Ort verbleibenden belasteten Bodens.
- den Neubau einer Schießanlage.
Weitere Informationen , Quellen und Antragsunterlagen finden Sie auf www.keine-Z2-Deponie.de
Weitere Quellen:
UVP Unterlagen komplett:
www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=D49298F5-D9A3-464D-8F47-BC98DB9F5F99
Neue Begründung:
Das Areal in Lückhausen ist durch den Betrieb als Schießplatz seit 1975, laut Antragsteller u.a. mit 90 Tonnen Bleischrot und 1 Million zerschossener Wurfscheiben (nur bis 1995) verteilt in mehr als 21.500 Kubikmetern vergiftetem Boden, stark kontaminiert.
Im Auftrag des Umweltministeriums NRW wurde die Anlage 2015 untersucht. Das Ergebnis: Höchste Gefahren-Kategorie 4 für Menschen und Pflanzen! Die Bleikonzentration im Boden liegt bis zu 90.000 % über dem zulässigen Grenzwert.
Quellen:
Weitere Informationen , Quellen und Antragsunterlagen finden Sie auf www.keine-Z2-Deponie.de
Sachstandsbericht Kreis Lippe: sessionnet.krz.de/lage/bi/getfile.asp?id=75498&type=do
Neben der Gefahr, die durch diese Deponie in direkter Nähe zu Trinkwasserschutz- und Heilquellgebieten für Jahrzehnte ausgehen wird, kommen die Gefahren während der achtjährigen Bauzeit hinzu.
500.000 Kubikmeter Boden entsprechen ca. 750.000 Tonnen (Steinerdegemisch 0-55 mm) verteilt auf z.B. 15 Tonnen pro LKW (3-Achs-Kipper). Das wären insgesamt über 100.000 LKW-Fahrten – über die (schon jetzt schlechten) engen Straßen von Hagen, Lieme und Hardissen. Weitestgehend ohne Fußgängerwege, dafür aber an Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen vorbei.
Umgerechnet auf 8 Jahre Bauzeit und ca. 250 Arbeitstage im Jahr wären das 50 LKW-Fahrten pro Tag – alle 10 Minuten ein Schwerlast-LKW!
Derzeit scheint durch die Einbindung des jagdlichen Schießens die Anlage als privilegiert angesehen zu werden und ist dadurch wohl zu genehmigen. Sollte sich jedoch nach dem Umbau und nach der Aufnahme des Schießbetriebs zeigen, dass der Schwerpunkt der Anlage entgegen der Projektbeschreibung im Freizeitschießen liegt, kann bzw. muss ordnungsrechtlich eingeschritten und die nicht genehmigte Nutzung untersagt werden. Weicht der Vorhabenträger in der Umsetzung der Genehmigung hiervon ab, läge darin die ungenehmigte Nutzung eines im Außenbereich nichtprivilegierten Schießstandes.
Das bedeutet dann wohl, wenn nicht 2000 (!) Jäger diese Anlage nutzen, sondern nur die ca. 50(!) Sportschützen, wird der Schießbetrieb eingestellt und es bleiben zwei gefährliche Deponien für deren Unterhaltung/Beseitigung der Steuerzahler aufkommen muss?muss.
Quelle: sessionnet.krz.de/lage/bi/getfile.asp?id=96699&type=do
Weitere Informationen , Quellen und Antragsunterlagen finden Sie auf www.keine-Z2-Deponie.de
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Wir fordern eine dauerhaft wirtschaftliche Sanierung (Steuergelder) und Beseitigung der bestehenden Umweltgefahr.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (7 in Lage)