13.11.2012, 23:21
Mindestabstand vom Dorf hinzugefügt
Neuer Petitionstext: Umsetzung des Mobilfunkmastes am Ortseingang Poppendorf/ Kreuzung Düngemittelwerk
Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner,
sicherlich ist Ihnen auch der mobile Sendemast auf dem Grundstück der Sanitärfirma Schäfer aufgefallen. Perspektivisch ist an dieser Stelle ein fester Sendemast angedacht. Verursacht durch den Sendemast wurde beispielsweise in unserem Wohn- und Schlafbereich eine 1000fach höhere Strahlenbelastung als baubiologisch empfohlen festgestellt.
Forderung der Umsetzung mit einem Abstand von mindestend 1000 Meter vom Dorf entfernt. Neue Begründung: Gesetzlich festgelegte Grenzwerte befinden sich in einem weitaus höheren Bereich. Diese sind in der 26. Bundesemmissionsschutzverordnung aus dem Jahre 1996 festgeschrieben, d.h. aktuelle wissenschaftliche Studien/ Langzeitstudien sind völlig außer acht gelassen.
Folgen hochfrequenter Strahlenbelastung können u.a. Stimmungsschwankungen, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Depressionen, Fehlgeburten bis hin zu Krebserkrankungen sein. Informationen über aktuelle Studien zu hochfrequenter Strahlung und deren Folgen, gesetzlich festgelegte Grenzwerte, baubiologisch empfohlene Grenzwerte etc. finden Sie unter www.mobilfunkstudien.org.
reiner-padligur.de/info_elektrosmog_3.htm
www.baubiologie.de/downloads/RICHTWERTE_2008.PDF
bzw. wenn Sie unter themenbezogenen Schlagwörtern (Elektrosmog, Handystrahlung etc.) googeln.