03.11.2012, 11:15
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Neue Begründung: Gesetzlich festgelegte Grenzwerte befinden sich in einem weitaus höheren Bereich. Diese sind in der 26. Bundesemmissionsschutzverordnung aus dem Jahre 1996 festgeschrieben, d.h. aktuelle wissenschaftliche Studien/ Langzeitstudien sind völlig außer acht gelassen.
Folgen hochfrequenter Strahlenbelastung können u.a. Stimmungsschwankungen, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Depressionen, Fehlgeburten bis hin zu Krebserkrankungen sein. Informationen über aktuelle Studien zu hochfrequenter Strahlung und deren Folgen, gesetzlich festgelegte Grenzwerte, baubiologisch empfohlene Grenzwerte etc. finden Sie unter www.mobilfunkstudien.org.
reiner-padligur.de/info_elektrosmog_3.htm
www.baubiologie.de/downloads/RICHTWERTE_2008.PDF
bzw. wenn Sie unter themenbezogenen Schlagwörtern (Elektrosmog, Handystrahlung etc.) googeln.