10.08.2022, 13:59
Liebe Unterstützende,
der Ausschussdienst des Petitionsausschusses hat sich postalisch bei uns gemeldet: Das Petitionsverfahren könne als abgeschlossen gesehen werden, da bei einer großen Anzahl an NGOs eine steuerliche Begünstigung vorliege und diese damit einer steuerlichen Überwachung in ihren Ausgaben durch die Finanzverwaltung unterlägen. Damit würde sichergestellt, dass die Ausgaben den Zwecken des Gemeinnützigkeitsrechts gemäß eingesetzt werden. Diese Situation würde durch das 2024 kommende Zuwendungsempfängerregister noch transparenter. Details können Sie dem Schreiben im Anhang entnehmen.
Unserem Empfinden nach wird dadurch aber nicht auf das Anliegen der Petition eingegangen, denn schließlich wird nicht eine bessere Prüfung der Gemeinnützigkeit von NGOs gefordert, sondern die Offenlegung der Finanzierung solcher Organisationen. Dies wird in der Antwort des Petitionsausschusses nicht aufgegriffen. Deshalb wird openPetition dem Petitionsausschuss gegenüber diesen Punkt anmerken und darum bitten, das Verfahren nicht abzuschließen. Über weitere Neuigkeiten halten wir Sie auf dem Laufenden!
Beste Grüße
das openPetition-Team