Tierschutz - Resolution zum Tierschutz auf Réunion

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

2.518 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.518 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

29.08.2017, 16:55

Pet 3-17-10-787-039191Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Der Petent möchte eine Einflussnahme der Bundesrepublik Deutschland auf
Frankreich erreichen, um auf der Insel La Réunion den Haifang mit lebenden Hunden
und Katzen zu verhindern.
Er bezieht sich auf einen Zeitungsartikel und führt aus, dass mit den zuständigen
Behörden in Frankreich erörtert werden solle, diese Praxis zu beenden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die im Internet des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 463 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu dem
Anliegen Stellung zu nehmen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Nach den Ausführungen der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, denen
zufolge der Haifang auf der Insel La Réunion mit lebenden Hunden und Katzen als
Köder praktiziert wird. Erkundigungen haben ergeben, dass der Haifang dort
normalerweise verboten ist. Bei den Haibeständen handele es sich um geschützte
Haiarten, die durch eine umsichtige Artenschutz- und Umweltschutzpolitik in den
letzten Jahren aufgebaut wurden.
Die französischen Behörden haben mitgeteilt, dass die Haibestände aus
verschiedenen Gründen derart angestiegen seien, dass es vermehrt zu
Zwischenfällen gekommen sei. Surfer seien verletzt worden, so dass der Haifang in
einem streng regulierten und begrenzten Maß freigegeben worden sei. Seine
ordnungsgemäße Durchführung werde von den zuständigen Behörden überwacht.
Verstöße gegen den Tierschutz sind im französischen Strafgesetz geregelt. Sie sind

unter Geld- oder Haftstrafe gestellt. Die französischen Behörden haben mitgeteilt,
dass ihnen keine Hinweise oder Meldungen vorlägen, denen zufolge der Haifang auf
La Réunion unter Verwendung lebender Hunde und Katzen als Köder praktiziert
werde. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass sie die Angelegenheit weiter
beobachten wird.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen durch die geltende Rechtslage auf La Réunion entsprochen wurde.

Begründung (PDF)


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