18.01.2022, 14:51
Liebe Unterstützenden,
Die ersten 50.000 Stimmen sind erreicht. Und das nur dank Ihrer so großartigen Unterstützung.
Nun fehlen nur noch ein paar Hundert für die „deutschen“ Unterschriften zum Erreichen des Quorums!
Bitte verbreiten Sie die Petition weiter fleißig und klären Sie alle Tierliebhaber in ihrem Umfeld auf.
Auf der Zielgeraden möchten wir noch einmal Gas geben. Je mehr Stimmen am Ende zusammenkommen, desto größer ist die Wirkung - vor allem auch für die Verfassungsbeschwerde, die drei Mitglieder des BkTD noch im November eingereicht haben, um ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit einzufordern und eine Überarbeitung insbesondere des §50 TAMG zu erreichen.
Nach wie vor hoffen wir auf eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, die den unseren Beruf gefährdenden Paragraphen zunächst außer Kraft setzen und den Tierhomöopathen damit vorerst erlaubt, weiterhin auch homöopathische Arzneimittel, die bisher nur für Menschen zugelassen sind, zu verordnen. In einem endgültigen Verfahren wird das Gesetz dann noch einmal auf seine Rechts- und Verhältnismäßigkeit geprüft. Dieses kann sich aber Monate, wenn nicht Jahre hinziehen. "
### Endspurt auf Social Media ###
Es sind die Fragen zum neuen Tierarzneimittelgesetz, die die Tierhalter bewegen. Wir haben daher die Wichtigsten Fragen zusammengestellt, und werden in den nächsten Tagen immer wieder FAQs zum Thema mit den jeweiligen Antworten posten. Diese können sehr gut in Tiergruppen geteilt werden und sorgen dort hoffentlich für rege Diskussionen und Aufklärung zum Thema.
FAQ Nr. 1 ist gerade auf Facebook und Instagram online gegangen: www.facebook.com/tamg2022/posts/144070808003725
### Wie geht es nach dem 28.012022 weiter? ###
Sollte das Bundesverfassungsgericht keine Einstweilige Anordnung erlassen, tritt das Gesetz zu diesem Datum in Kraft und alle Tiertherapeuten und Tierhalter müssen sich daran halten, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Bereits jetzt sind bei einzelnen Tierheilpraktikern Infoschreiben der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde eingegangen, die sie auf die neue Rechtslage hinweisen.
Insbesondere bei einer Verordnung eines nicht für Tiere zugelassenen, apothekenpflichtigen Arzneimittels, muss nach Inkrafttreten des TAMG immer der jeweils behandelnde Tierarzt zusätzlich das Mittel verordnen, umwidmen und eine schriftliche Behandlungsanweisung aushändigen.
Rechtlich erlaubt sind dann also nur noch
• speziell für die jeweilige Tierart zugelassene Arzneimittel
• vom Tierarzt verordnete, umgewidmete Humanarzneimittel mit konkreter schriftlicher Behandlungsanweisung
• freiverkäufliche Arzneimittel (aus der Drogerie, Supermarkt etc.)
Wir sind überzeugt, dass dies dem Tierwohl in keiner Weise dienlich ist und hoffen weiter auf eine für uns positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und auf Ihre weitere Unterstützung. Gemeinsam sind wir viele!
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Herzlichen Dank im Namen des gesamten Petitionsteams und im Namen der Tiere
i. A. Tanja Möller