16.11.2022, 12:48
Liebe Unterstützenden,
überall in Deutschland knallen gerade die Korken, Tränen fließen vor Freude und Erleichterung ...
Wir haben es geschafft. Die Therapiefreiheit für unser Tiere bleibt in großen Teilen erhalten. Tiertherapeuten und Tierhalter dürfen wieder apothekenpflichtige homöopathische Humanarzneimittel bei Tieren anwenden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 29. September 2022 besätigt, dass §50 Absatz 2 sowohl gegen den Art. 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (zur Sicherung der freien Berufswahl) als auch gegen Art. 2 Abs. 1 GG (zur Sicherung der freien Entfaltung der Persönlichkeit) verstößt, soweit es sich auf die Anwendung von homöopathischen Humanarzneimitteln bezieht.
Wir danken allen ganz herzlich für die Unterstützung und den Rückhalt, insbesondere auch allen Zeichnern der Petition und dem Zusammenschluss der Tierheilpraktiker-Verbände, die die Verfassungsbeschwerde erst möglich gemacht haben!
Die aktuelle Pressemitteilung des BkTD e. V. und der Unterstützenden Verbände findest sich im Anhang.
Pressemitteilung des BVerfG.:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html
Beschluss des Ersten Senats des BVerfG. vom 29.09.2022:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rs20220929_1bvr238021.html
Die Petition war ein Meilenstein auf dem Weg zu dieser Entscheidung und zu mehr Tiergesundheit und Tierwohl! Mit dem heutigen Tag, werden wir die Sammlung beenden, hoffen aber weiterhin auf eine breite Unterstützung für die Homöopathie für Tiere und andere alternative Therapien, denn unser Ziel ist es auch zukünftig die Tiergesundheit zu stärken, das Tierwohl zu fördern und Antibiotika zu vermeiden, wo immer es geht.
Gemeinsam sind wir stark! Danke!
für das Petitionsteam des BkTD e. V.
Tanja Möller