27.09.2018, 19:13
Änderung der Wegstrecke, 300m in 100m geändert
Neuer Petitionstext: **Forderung: Einrichtung einer Tempo-30-Beruhigung vor der KiTa "Villa der kleinen Frösche" und dem Seniorenhaus in 16727 Oberkrämer OT Schwante.**
Wenn man sich die Situation vor Ort anschaut, kann man nicht oder nur sehr spät erkennen, dass sich dort eine KiTa und ein Seniorenhaus befindet, siehe Foto.
Jeden Tag bringe ich dort meinen 2-jährigen Sohn hin und sehe wie dort täglich "vorbeigerast" wird. Die Aussage, dass jeder vernünftige Bürger dort zum einen nicht mit Tempo 50 über die Bahngleise fahren kann, widerspricht sich. Gerade LKW's und Landmaschinen haben hier ein leichtes diese Hürde mit normalem oder auch überhöhtem Tempo zu überqueren. Auch Autofahrern ist dies sehr wohl möglich, die tägliche Situation vor Ort bestätigt es.
Des Weiteren ist es auch möglich, sofern man die Bahngleise mit Tempoverringerung überquert hat, hier wieder sehr schnell auf das zulässige Tempo beschleunigen kann, auch wenn in ca. 300 100 m ein Kreisverkehr ist.
Leider sieht die Gemeinde und auch der Landkreis hier keine Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung, da beide Einrichtungen ihren Eingang nicht zur Straße haben und vor der KiTa einer kleinen Parkplatz ist. Die Gemeinde ist ebenfalls der Meinung, sollte hier eine Tempo-30-Beschilderung erfolgen, würde dies zu einer Überschilderung führen. Vielleicht sollte dann als erste Maßnahme die Entfernung der nichtöffentlichen Schilder (Hinweis auf das Schloss Ziethen) erfolgen um Platz für wichtige Schilder zu haben.
**Deshalb ist es mein Anliegen, dass hier eine Verkehrsberuhigung zu den Hauptverkehrszeiten eingeräumt wird.** Ich möchte an dieser Stelle unseren ehemaligen Verkehrsminister Herr Dobrindt zitieren: "Kinder brauchen einen besonderen Schutz - das gilt nicht nur im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besonders Vorsicht geboten.
Wir haben den Rechtsrahmen geschaffen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen streckenbezogen anordnen können.
IM INTERESSE DER SICHERHEIT DER KINDER!"
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 66 (30 in Oberkrämer)