29.08.2023, 14:22
Unsere Petition aus Lärmschutzgründen über die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h (ganztags) in der Schönfließer Straße (L30) zwischen der Oranienburger Chaussee (B96) und Kreisverkehr ist beim Fachdienst Mobilität und Verkehrslenkung des Landkreises Oberhavel eingegangen.
Zusammen mit der Eingangsbestätigung wurde uns mitgeteilt, dass nach Paragraf 45 Absatz 3 der StVO die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen sind. Im Landkreis Oberhavel ist die zuständige Behörde der Fachbereich Mobilität und Verkehr, Fachdienst Mobilität und Verkehrslenkung.
Laut der Mitteilung, erfolgt nun eine Überprüfung der konkreten Verkehrssituation in Abstimmung mit dem Landesberieb Straßenwesen Brandenburg als zuständiger Straßenbaulastträger, der Polizeidirektion Nord und der Gemeindeverwaltung Glienicke/Nordbahn.
Die Bearbeitung werde einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sobald es Neuigkeiten zum Sachverhalt gibt, informieren wir euch/Sie natürlich gerne wieder auf diesem Weg.
In der Zwischenzeit werden wir mit dem Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung von Glienicke/Nordbahn zu unserem Anliegen weiter in Kontakt bleiben.
Viele Grüße