mit dem gestrigen Tag haben wir die Mitzeichnungsfrist beendet werden nunmehr die Petition für den Landtag aufbereiten und einreichen. Wir sind gespannt, wie es beim Petitionsausschuss ausgeht.
Wir freuen uns, dass so viele Mitzeichner unsere Petition unterstützt haben und sagen vielen Dank dafür.
Die mediale Verbreitung unserer Petition war besonders schwer, da die überregionale Berichterstattung ausblieb. Nur die SHZ hat anfangs darüber berichtet. Der NDR hat ursprünglich zugesagt und dann trotz mehrmaligen Nachfragen wieder abgesagt. Begründung, das steht z. Zt. nicht auf der Tagesordnung. Das mag verstehen wer will, da das vor vier Jahren noch ganz anders war und genau das macht einen doch sehr nachdenklich.
Aber, trotz Corona und fehlender Medienpräsenz war es uns dennoch gelungen, über andere Kanäle unser Anliegen landesweit zu verbreiten.
Besonders erfreulich ist, dass zwischenzeitlich zwei Kommunen ihre Satzung auch aufgehoben haben. Leider hat die Stadt Quickborn ihre Satzung wieder reaktiviert. Wir wollen hoffen, dass das keine Nachahmer findet. Das zeigt jedoch, wie schnell das gehen kann, wenn es nicht gesetzlich verboten wird.
Seit einigen Tagen ist unsere Webseite bis-sh.jimdosite.com/ online. Dort haben und werden wir alle Informationen und den weiteren Verlauf veröffentlichen. Wer selber Information dazu beisteuern möchte, darf sich dort gern über unsere Kontaktadresse an uns wenden.
Auch auf dieser Webseite werden wir parallel über den weiteren Verlauf berichten.
openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 11 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Aufgrund der Corona-Pandemie und anstehender Herbstferien wird die Dauer der Sammelzeit verlängert. Damit besteht die Möglichkeit, weitere Unterschriften zu sammeln. Zudem haben die Mitglieder des Landtages mehr Zeit für ihre Stellungnahme.
Neues Zeichnungsende: 31.12.2020 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2435 (2373 in Schleswig-Holstein)
Die dort genannten Summen zeigen, das genügend Geld vorhanden ist.
Der weichen Aussage zu Straßenausbaubeiträge kann sich die B.I.S.-SH aber nicht anschließen. Welche Kommune verzichtet freiwillig auf zusätzliche Einnahmen. Verzicht ist eben kein Verbot.
Deshalb hat die B.I.S.-SH den beigefügten Appell an die beiden Fachausschüsse gerichtet, die sich z. Zt. mit dem Finanzausgleichsgesetz befassen.
Der in dem Schreiben als Anlage genannte Gesetzesentwurf „Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ von Sachsen-Anhalt ist der Beweis dafür, wenn man den politischen Willen hat, geht das ganz einfach:
Diesem Entwurf wurde in 1. Lesung einstimmig (CDU, SPD, Grüne) zugestimmt.
Sachsen-Anhalt ist mit Fläche, Einwohnerzahl und Finanzen durchaus mit Schleswig-Holstein vergleichbar.
Warum ist es dort trotz der gleichen schwierigen Finanzlage möglich und bei uns nicht?
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.
die erste Kommune, die ihre Satzung reaktivieren will.
Am 25.09.2020 soll der Hauptausschuss darüber entscheiden.
Aus der Vorlage:
Mit Beschluss vom 20.09.2018 hat die Gemeindevertretung die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Ahrensbök (Straßenbaubeitragssatzung) vom 22. Februar 2011 aufgehoben.
Die Gemeinde Ahrensbök verzichtet dadurch bis zum Erlass einer neuen Straßenbaubeitragssatzung auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen und muss damit die Kosten für beitragsfähige investive Maßnahmen in vollem Umfang allein tragen.
Die bisherigen Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung zeigen deutlich, dass die Gemeinde Ahrensbök keinen Handlungsspielraum hat, um über weitere Einsparungen bei den Ausgaben oder Erhöhungen bei den Einnahmen Geldmittel für die notwendigen Erneuerungen der Straßen bereit zu stellen.
Es ist daher unumgänglich, in Zukunft Straußenausbaubeiträge zu erheben.
Die gesamte öffentliche Vorlage ist als Anhang beigefügt.
Wir sind ein überregionaler Zusammenschluss von Bürgerinteressengemeinschaften und Bürgerinitiativen gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Schleswig-Holstein.
Unser Ziel ist es, dass die Landesregierung im Zuge der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes, per Gesetzesänderung den Kommunen endgültig die Möglichkeit nimmt, weiterhin an der Straßenausbaubeitragssatzung festhalten zu können.
Das können wir erreichen, wenn wir gemeinsam für die Sache kämpfen. Denn auch in den Kommunen, wo die Satzung abgeschafft oder ruhend ist, kann sie jederzeit wieder reaktiviert werden.
Wir laden alle Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften herzlich ein, sich uns anzuschließen. Denn nur gemeinsam sind wir stark und können so den nötigen politischen Druck erzeugen.
Der Erfolg u. a. in Bayern ist dafür nur als ein Beispiel zu nennen.
Wir freuen uns über jeden, der unsere Sache unterstützen will.
Bei Interesse könnt Ihr uns jederzeit über den Facebook-Link: