28.08.2022, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
02.03.2021, 10:30
Nur das Layout und Schreibfehler wurden angepasst, es wurde nichts inhaltliches geändert.
Neuer Petitionstext:
Die geltenden Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung sind seit 1997 unverändert. Jedoch ist die Beweislast für die krebserregende Wirkung der für Mobilfunk verwendeten Strahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte mittlerweile erdrückend.erdrückend (2, 16, 33). Trotzdem werden bis heute die negativen Auswirkungen der Strahlung in der Öffentlichkeit von Politik, Verwaltung und Wirtschaft nicht anerkannt und systematisch verschwiegen.
Viele Mitglieder der relevanten Organisationen und Expertenausschüsse, die die wissenschaftlichen Studien bewerten und den Nationalstaaten Grenzwertempfehlungen vermitteln (ICNIRP, IARC, SCENHIR, WHO-EMF), sind ebenfalls aktive oder ehemalige Mitglieder in zahlreichen industriellen Gremien (z. B. IEEE) (1, 2, 3). Diese Verflechtung führt zu einer Verschleierung der Studienlage, z. B. durch Weglassen und Fehlinterpretation von Studienergebnissen (3, 4). So wird der öffentliche Diskurs kontrolliert. Dieser Interessenkonflikt ist zunehmend Thema in Gerichtsurteilen (5), Ethikräten, Eingaben von europäischen Parlamentsmitgliedern (6), Wissenschaftlern (3) und Journalisten (7).
Die nachgewiesenen Risiken für kurz- und langfristige Exposition gegenüber Mobilfunk sollen endlich die Basis für sinnvolle Grenzwerte bilden!
Mit dieser Petition fordern wir:
o Neue Grenzwerte auf Basis von Mindestpegeln, bei denen biologische Effekte auftreten, so wie im BioInitiative-Report begründet. Konkret kann dies eine Senkung der Grenzwerte um einen Faktor 10 Million bedeuten! Das wäre immer noch 200-mal höher, als für ein gut funktionierendes D-/E-Netzwerk nötig ist!
o Eine Neubesetzung der Expertenausschüsse für elektromagnetische Strahlung mit unabhängigen Wissenschaftlern.
o Eine weitgehende und wissenschaftsbasierte Aufklärung der Bevölkerung.
o Einrichtung eines nationalen Mobilfunknetzwerks, so dass nicht jeder Anbieter eigene Basisstationen installieren muss.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 189 (166 in Deutschland)
28.02.2021, 23:35
Nur das Layout und Schreibfehler wurden angepasst, es wurde nichts inhaltliches geändert.
Neue Begründung:
Die für Mobilfunk verwendete Strahlung ist unsichtbar und umgibt uns zunehmend und dauerhaft. Siedauerhaft. Sie verursacht erhebliche Schäden an Erbmaterial und Proteinen (1, 8). Dies führt auf Dauer zu stark erhöhten Gesundheitsrisiken, u. a. Krebs. Viele Effekte treten schon im Promille-Bereich der Grenzwerte auf! (8).
Zahllose experimentelle (9, 10) und epidemiologische Studien (11, 12) und Meta-Analysen (13, 14, 15) belegen die schädliche Wirkung, die von Mobilfunk ausgeht. Das Vorkommen der betreffenden Krebsarten in der Bevölkerung nimmt bedeutend zu (16, 17, 18). Da die Wechselwirkung von Mobilfunk mit anderen Umweltgiften kaum untersucht wurde, sind die experimentellen Ergebnisse nur als Untergrenze der Auswirkungen zu verstehen (19).
Kinder und Jugendliche unterliegen deutlich höheren Risiken als Erwachsene (20, 21), weil die Strahlung ihre dünneren Schädelknochen, ihr leitfähigeres Gehirn und ihre kleineren Köpfe tiefer durchdringt, so dass sie beim mobilen Telefonieren zwei- bis drei Mal so viel Strahlung absorbieren (22, 20). Zudem haben sie deutlich mehr wachsendes Gewebe (1) und den Großteil ihres Lebens noch vor sich, resultierend in einer längeren Exposition.
Es gibt verschiedene Gründe, warum die 1997 eingeführten und 2013 bestätigten Grenzwerte dem Stand der Wissenschaft nicht entsprechen:
1. In der Fachliteratur gibt es scheinbar widersprüchliche Studienergebnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass:
o die o die Forschungsbedingungen in unterschiedlichen Studien oft nicht vergleichbar sind. So sind nicht nur Frequenz, Intensität und Expositionsdauer, sondern auch Polarisation, Modulation, Pulsung und Variation wesentliche Parameter von Mobilfunkstrahlung (23, 24, 25). Auch biologische Parameter, wie Art, Genotyp, Zelltyp, physiologischer Zustand der Zellen usw. sind entscheidend (24, 1).
o manche o manche Auswirkungen sich erst nach einer Latenzzeit zeigen oder messbar sind (Minuten bis Stunden für Protein- und DNA-Schäden; 10 Jahre für Krebs) (1, 26).
o es o es auch viele qualitativ minderwertige Studien gibt. Solche Studien berichten generell weniger Effekte und niedrigere Risiken (13). Dies betriffttrifft auch auf die durch Unternehmen in Auftrag gegebene Studien zu (27, 28).
2. Die relevanten Organisationen und Expertenausschüsse sind nicht unabhängig (s. o.). 2020 erhöhte die ICNIRP sogar in ihrer Empfehlung die Grenzwerte im Frequenzbereich, der für 5G verwendet wird (29)!
3. Jede neue Mobilfunkgeneration ist von einer zunehmenden Komplexität (Pulsung, Modulation, Leistungsspitzen und Variation) gekennzeichnet. Diese Faktoren sind nicht in den Grenzwerten, die sich nur auf Durchschnittsintensitäten beziehen, erfasst. Genau diese Eigenschaften der künstlichen Strahlung sind für Lebewesen nicht verkraftbar (23, 25).
4. Als negative Auswirkung wird derzeit nur die Gewebeerwärmung anerkannt. Der oxidative Mechanismus, der unabhängig von Erwärmungseffekte zu biologischen Schäden führt, ist aber längst bekannt (8, 30, 25, 31).
Aus den o. g. Gründen werden die Auswirkungen der Strahlung unabsichtlich und absichtlich verschleiert und der Bevölkerung vorenthalten. Damit verletzt der Staat, der laut Verfassung dazu verpflichtet ist, die Bevölkerung vor Schädigungen und Gefahren zu schützen, seine Vorsorgepflicht (32).
Hier finden Sie die Quellenangaben:
drive.google.com/file/d/1S7jecjvuT4HtWYKUCVutDTEHTpRVsd4e/view?usp=sharing
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 121 (106 in Deutschland)
28.02.2021, 23:25
Nur das Layout und ein Schreibfehler wurden angepasst, es wurde nichts inhaltliches geändert.
Neue Begründung:
Die für Mobilfunk verwendete Strahlung ist unsichtbar und umgibt uns zunehmend und dauerhaft. Sie verursacht erhebliche Schäden an Erbmaterial und Proteinen (1, 8). Dies führt auf Dauer zu stark erhöhten Gesundheitsrisiken, u. a. Krebs. Viele treten schon im Promille-Bereich der Grenzwerte auf! (8).
Zahllose experimentelle (9, 10) und epidemiologische Studien (11, 12) und Meta-Analysen (13, 14, 15) belegen die schädliche Wirkung, die von Mobilfunk ausgeht. Das Vorkommen der betreffenden Krebsarten in der Bevölkerung nimmt bedeutend zu (16, 17, 18). Da die Wechselwirkung von Mobilfunk mit anderen Umweltgiften kaum untersucht wurde, sind die experimentellen Ergebnisse nur als Untergrenze der Auswirkungen zu verstehen (19).
Kinder und Jugendliche unterliegen deutlich höheren Risiken als Erwachsene (20, 21), weil die Strahlung ihre dünneren Schädelknochen, ihr leitfähigeres Gehirn und ihre kleineren Köpfe tiefer durchdringt, so dass sie beim mobilen Telefonieren zwei- bis drei Mal so viel Strahlung absorbieren (22, 20). Zudem haben sie deutlich mehr wachsendes Gewebe (1) und den Großteil ihres Lebens noch vor sich, resultierend in einer längeren Exposition.
Es gibt verschiedene Gründe, warum die 1997 eingeführten und 2013 bestätigten Grenzwerte dem Stand der Wissenschaft nicht entsprechen:
1. In der Fachliteratur gibt es scheinbar widersprüchliche Studienergebnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass:
a. die o die Forschungsbedingungen in unterschiedlichen Studien oft nicht vergleichbar sind. So sind nicht nur Frequenz, Intensität und Expositionsdauer, sondern auch Polarisation, Modulation, Pulsung und Variation wesentliche Parameter von Mobilfunkstrahlung (23, 24, 25). Auch biologische Parameter, wie Art, Genotyp, Zelltyp, physiologischer Zustand der Zellen usw. sind entscheidend (24, 1).
b. manche o manche Auswirkungen sich erst nach einer Latenzzeit zeigen oder messbar sind (Minuten bis Stunden für Protein- und DNA-Schäden; 10 Jahre für Krebs) (1, 26).
c. es o es auch viele qualitativ minderwertige Studien gibt. Solche Studien berichten generell weniger Effekte und niedrigere Risiken (13). Dies betrifft auch die durch Unternehmen in Auftrag gegebene Studien zu (27, 28).
2. Die relevanten Organisationen und Expertenausschüsse sind nicht unabhängig (s. o.). 2020 erhöhte die ICNIRP sogar in ihrer EempfehlungEmpfehlung die Grenzwerte im Frequenzbereich, der für 5G verwendet wird (29)!
3. Jede neue Mobilfunkgeneration ist von einer zunehmenden Komplexität (Pulsung, Modulation, Leistungsspitzen und Variation) gekennzeichnet. Diese Faktoren sind nicht in den Grenzwerten, die sich nur auf Durchschnittsintensitäten beziehen, erfasst. Genau diese Eigenschaften der künstlichen Strahlung sind für Lebewesen nicht verkraftbar (23, 25).
4. Als negative Auswirkung wird derzeit nur die Gewebeerwärmung anerkannt. Der oxidative Mechanismus, der unabhängig von Erwärmungseffekte zu biologischen Schäden führt, ist aber längst bekannt (8, 30, 25, 31).
Aus den o. g. Gründen werden die Auswirkungen der Strahlung unabsichtlich und absichtlich verschleiert und der Bevölkerung vorenthalten. Damit verletzt der Staat, der laut Verfassung dazu verpflichtet ist, die Bevölkerung vor Schädigungen und Gefahren zu schützen, seine Vorsorgepflicht (32).
Hier finden Sie die Quellenangaben:
drive.google.com/file/d/1S7jecjvuT4HtWYKUCVutDTEHTpRVsd4e/view?usp=sharing
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 119 (104 in Deutschland)
28.02.2021, 23:21
Nur das Layout wurde bearbeitet, es wurde nichts inhaltliches geändert.
Neue Begründung:
Die für Mobilfunk verwendete Strahlung ist unsichtbar und umgibt uns zunehmend und dauerhaft. Sie verursacht erhebliche Schäden an Erbmaterial und Proteinen (1, 8). Dies führt auf Dauer zu stark erhöhten Gesundheitsrisiken, u. a. Krebs. Viele treten schon im Promille-Bereich der Grenzwerte auf! (8).
Zahllose experimentelle (9, 10) und epidemiologische Studien (11, 12) und Meta-Analysen (13, 14, 15) belegen die schädliche Wirkung, die von Mobilfunk ausgeht. Das Vorkommen der betreffenden Krebsarten in der Bevölkerung nimmt bedeutend zu (16, 17, 18). Da die Wechselwirkung von Mobilfunk mit anderen Umweltgiften kaum untersucht wurde, sind die experimentellen Ergebnisse nur als Untergrenze der Auswirkungen zu verstehen (19).
Kinder und Jugendliche unterliegen deutlich höheren Risiken als Erwachsene (20, 21), weil die Strahlung ihre dünneren Schädelknochen, ihr leitfähigeres Gehirn und ihre kleineren Köpfe tiefer durchdringt, so dass sie beim mobilen Telefonieren zwei- bis drei Mal so viel Strahlung absorbieren (22, 20). Zudem haben sie deutlich mehr wachsendes Gewebe (1) und den Großteil ihres Lebens noch vor sich, resultierend in einer längeren Exposition.
Es gibt verschiedene Gründe, warum die 1997 eingeführten und 2013 bestätigten Grenzwerte dem Stand der Wissenschaft nicht entsprechen:
1. In der Fachliteratur gibt es scheinbar widersprüchliche Studienergebnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass:
a. diea. die Forschungsbedingungen in unterschiedlichen Studien oft nicht vergleichbar sind. So sind nicht nur Frequenz, Intensität und Expositionsdauer, sondern auch Polarisation, Modulation, Pulsung und Variation wesentliche Parameter von Mobilfunkstrahlung (23, 24, 25). Auch biologische Parameter, wie Art, Genotyp, Zelltyp, physiologischer Zustand der Zellen usw. sind entscheidend (24, 1).
b. mancheb. manche Auswirkungen sich erst nach einer Latenzzeit zeigen oder messbar sind (Minuten bis Stunden für Protein- und DNA-Schäden; 10 Jahre für Krebs) (1, 26).
c. esc. es auch viele qualitativ minderwertige Studien gibt. Solche Studien berichten generell weniger Effekte und niedrigere Risiken (13). Dies betrifft auch die durch Unternehmen in Auftrag gegebene Studien zu (27, 28).
2. Die relevanten Organisationen und Expertenausschüsse sind nicht unabhängig (s. o.). 2020 erhöhte die ICNIRP sogar in ihrer Eempfehlung die Grenzwerte im Frequenzbereich, der für 5G verwendet wird (29)!
3. Jede neue Mobilfunkgeneration ist von einer zunehmenden Komplexität (Pulsung, Modulation, Leistungsspitzen und Variation) gekennzeichnet. Diese Faktoren sind nicht in den Grenzwerten, die sich nur auf Durchschnittsintensitäten beziehen, erfasst. Genau diese Eigenschaften der künstlichen Strahlung sind für Lebewesen nicht verkraftbar (23, 25).
4. Als negative Auswirkung wird derzeit nur die Gewebeerwärmung anerkannt. Der oxidative Mechanismus, der unabhängig von Erwärmungseffekte zu biologischen Schäden führt, ist aber längst bekannt (8, 30, 25, 31).
Aus den o. g. Gründen werden die Auswirkungen der Strahlung unabsichtlich und absichtlich verschleiert und der Bevölkerung vorenthalten. Damit verletzt der Staat, der laut Verfassung dazu verpflichtet ist, die Bevölkerung vor Schädigungen und Gefahren zu schützen, seine Vorsorgepflicht (REF 32).(32).
Hier finden Sie die Quellenangaben:
drive.google.com/file/d/1S7jecjvuT4HtWYKUCVutDTEHTpRVsd4e/view?usp=sharing
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 119 (104 in Deutschland)