23.04.2017, 21:27
Liebe Unterzeichner,
vielen Dank, dass Ihr Euch die Mühe gemacht habt Euch mit diesem sperrigen Thema auseinander zu setzen.
Ich hatte noch nach etwas gesucht um die hier dargelegten Fakten zu untermauern.
Diese Suche hat mir nun der Oberste Bayerische Rechnungshof abgenommen. Dieser hat in seinem aktuellen Bericht das Förder-Controlling unter die Lupe genommen. Es wurde moniert, dass dies nur völlig unzureichend geschieht .
Das Fazit lautet: „Eine umfassende und echte Erfolgskontrolle ist und bleibt eine Daueraufgabe der Verwaltung. Dazu genügt die bloße Prüfung der Verwendungsnachweise nicht. Notwendig im Rahmen eines Fördermittelcontrollings sind vor allem klare Zieldefinitionen sowie nachvollziehbare und transparente Bewertungen von Zielerreichung, Wirksamkeit und Effizienz der Förderung. Die Prüfung der Verwendungsnachweise, die der ordnungsgemäßen Mittelverwendung dient, und eine wirksame Erfolgskontrolle sind also völlig unterschiedliche Instrumente.„
Dies entspricht eigentlich den Forderungen der Petition.
Mit vielen Grüßen
Waltraud Eisenberger
Bericht Rechnungshof zu Fördermittelcontrolling:
www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/aktuell/jahresbericht-2017/195-berichte/jahresberichte/aktuell/jahresbericht-2017/wirtschaft-und-medien-energie-und-technologie/730-tnr-37-foerdermittelcontrolling.html