05.07.2023, 15:48
Liebe Unterstützer,
mit dieser Petition und Ihren Unterschriften kam etwas Großartiges ihren Anfang... es folgten die Gründung des Aktionsbündnisses und eine unaufhörliche Arbeit, die Forderungen dieser Petition politisch durchzusetzen.
zur Zeit kursiert ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zu einem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), der u.a. zur schnellen und unbürokratischen Versorgung der kleinen Gruppe von jungen Menschen mit Behinderungen und Hilfsmittelbedarf beitragen will. Dabei geht es dort ausschließlich um Kinder und Jugendliche, die in den interprofessionellen und interdisziplinären Strukturen der Sozialpädiatrischen Zentren betreut sind.
Die einschlägige Formulierung des Referentenentwurfes lautet: „Nach § 33 Abs. 5b Satz 2 SGB V werden folgende Sätze eingefügt: „Die Erforderlichkeit des beantragten Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Antragsteller in regelmäßiger sozialpädiatrischer Behandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum im Sinne des § 119 befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der sozialpädiatrischen Behandlung konkret empfohlen worden ist. Die ärztliche Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.“
Eine solche Regelung wird vom Aktionsbündnis Hilfsmittelversorgung sehr begrüßt. Dieser Entwurf ist zwar noch nicht öffentlich, lässt aber hoffen, dass die jungen Menschen und ihre Familien durch eine Art Genehmigungsfiktion von bürokratischen Hürden entlastet und in den passenden Entwicklungsfenstern zeitnah mit Hilfsmitteln versorgt werden können. Wenn sich der Versorgungsprozess vereinfacht und beschleunigt, kann diese Regelung für die Familien eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Die Hilfsmittelversorgung wird einfacher und barriereärmer, so dass das Potential der Hilfsmittel, durch Förderung der Entwicklung, von Fähigkeiten und Kompetenzen und damit zu Selbstständigkeit und selbstbestimmter Teilhabe besser ausgeschöpft werden kann. Das dient auch der Inklusion in Schule und Arbeitswelt und ggf. sogar langfristig der Minderung von Kosten für Pflege und Assistenzen. .
Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, hat diese Initiative zur Vereinfachung der Hilfsmittelversorgung auf seine Agenda genommen und unterstützt das Vorhaben. Auch mit ihnen war das Aktionsbündnis im konstruktiven Austausch und wir bieten auch weiterhin unsere Expertise bei der Beratung und ggfs. Evaluation dies Gesetzesvorhabens an.
Zunächst einmal sind wir und die zahlreichen Unterstützergruppen des Aktionsbündnisses erleichtert, dass im BMG das Thema aufgegriffen und zu einer für die betroffenen Kinder, Jugendliche und ihre Familien, genauso wie für die sie betreuenden Sozialpädiatrischen Zentren und Versorger eine positiv zu beurteilende Lösung gefunden wurde. Deshalb bitten wir Sie, sich für diese neue Regelung einzusetzen.
Vergleichbare Strukturen bieten auch die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB),. Auch diese Personengruppe ist häufig existentiell auf Hilfsmittel angewiesen und von Verzögerungen massiv betroffen. Deshalb sollte die Genehmigungsfiktion auch für MZEB (§ 119 c SGB V) Di in den Entwurf mit aufgenommen werden.
Mit herzlichem Dank für Ihre konstruktive Begleitung erwarten wir nun mit Spannung den offiziellen Entwurf und stehen jederzeit parat, diesen mit professioneller Expertise aus vielen medizinisch-therapeutisch-technischen Bereichen, aber auch mit der wichtigen „gelebten Erfahrung“ der Selbsthilfe und Patientengruppen zu kommentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Lechleuthner