14.01.2013, 14:39
Was soll man davon halten??? LÄNGST ÜBERFÄLLIG!
Mich erreichte ein Schreiben vom 26.11.12 der Kanzlei Bereich Petitionen des Hessischen Landtags:
D ie Landtagskanzlei bedauert mitteilen zu müssen, dass sich die nach der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags von der
L A N D E S R E G I E R U N G abzugebende Stellungnahme verzögert. SOBALD die erforderlichen Ermittlungen der Landesregierung: bei den nachgeordneten Behörden abgeschlossen sind, werde ich über die weitere Behandlung der Angelegenheit informiert. (gez. Schalk)
Anmerkung - das bezieht sich auf den unwiderruflichen Nichtverkauf des 56 % Landesanteils an der NH