19.12.2022, 06:52
Liebe Unterstützer,
heute ist der Zeitungsartikel in der Augsburger Allgemeinen zur Entscheidungssitzung des Verwaltungssausschusses über die Zulässigkeit des Bürgerantrags erschienen. Ich habe ihn als Dokument angefügt (auf „Dokument anzeigen“ klicken).
Wie bereits berichtet, wird der Bürgerantrag formaljuristisch wegen Ungültigkeit der online abgegebenen Unterschriften auf openpetition abgelehnt. Der Bürgermeister sagt aber zu, dass sich der Stadtrat mit dem berechtigten Anliegen weiter befassen würde.
In der besagten Sitzung mussten sich die Vertreter der Grünen zwar der formaljuristischen Ablehnung anschließen, aber Herr Rahmeier von den Grünen hat sich in der Sitzung vehement für die Behandlung der Petition im Stadtrat bzw. den Ausschüssen eingesetzt. Ich habe im Nachgang von der Fraktion der Grünen zugesichert bekommen, dass sie dieses Thema weiterhin aktiv verfolgen werden.
Leider ist die bayerische Gemeindeordnung derart antiquiert, dass eine digitale Bürgerbeteiligung nicht möglich ist.
Aus unserer Sicht ist es aber unerheblich, auf welcher Grundlage unser Anliegen behandelt wird. Außer der formalen Zulässigkeit und Vorgaben an die Terminierung des Bürgerantrags enthält das Gesetz keine inhaltlichen Vorgaben, wie das Anliegen zu behandeln ist.
Wir werden kritisch verfolgen, ob unser Anliegen zeitnah auf die Tagesordnungen des Stadtrates bzw. der zuständigen Gremien gelangen wird.
Alle relevanten Artikel zu unserem Anliegen finden Sie auch hier: stopn.de/medien
Schöne Grüße
D. Kuhlmann