16.12.2022, 08:14
Liebe Unterstützer,
unser Bürgerantrag wurde gestern im zuständigen Ausschuss des Stadtrats einstimmig abgelehnt. Begründet wird die Ablehnung damit, dass die auf openpetion gesammelten Unterschriften keine rechtskonformen Unterschriften darstellen würden und damit der Bürgerantrag wegen fehlender Unterschriften zurückzuweisen sei.
In solchen öffentlichen Sitzungen haben Gäste kein Rederecht. Dieses wurde mir auch nicht auf meine Bitte hin erteilt, so dass ich mich zur Begründung dieses Beschlusses auch nicht äußern konnte.
Im Umkehrschluss bedeutet diese Entscheidung, dass auf openpetition gesammelte Unterschriften, zumindest in Bayern, nicht zur Bürgerbeteiligung in Form von Bürgeranträgen oder Bürgerbegehren verwendet werden können.
Ich habe einige Zweifel, ob die juristische Begründung so in Ordnung ist. Ich bin allerdings auch kein Jurist. Gibt es unter Ihnen jemand, der uns in dieser Sache juristisch unterstützen kann und möchte, um zumindest erst einmal zu klären, ob die Begründung der Ablehnung korrekt ist. Bitte nehmen Sie mit mir in diesem Fall Kontakt auf. Entweder direkt unter dem Petitionstext „Frage an den Initiator“ oder unter folgender E-Mail Adresse: info@stopn.de
Schöne Grüße
D. Kuhlmann