Umwelt

Stopp Fracking! - Für Gewässerschutz, für Transparenz & Bürgerbeteiligung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag

1.486 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.486 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

15.04.2013, 11:29

Eine Bitte an alle Zeichner: Bitte prüfen, ob die Bestätigungsmail auch bestätigt wurde. Im Zweifel in den Ordner mit der aussortierten Werbemail / Spam schauen. Danke!


ÄNDERUNGEN

Um zu Beginn der Petition klar zu machen, dass jeder unterzeichnen darf, auch wenn er nicht in Niedersachsen wohnt, habe ich dies als Vorwort an den Anfang, vor die Petition gestellt.

Die Zusammenfassung aus der Begründung habe ich ebenfalls nochmals an den Anfang der Petition gestellt, damit der Fokus der Petition gleich zu Beginn deutlich wird.


HILFE

Wir brauchen mehr Unterschriften. Jeder kann Werbung für die Petition machen.
Einfach den Link weiter verbreiten: tinyurl.com/StoppFracking

Auf der Webseite kann man auch Unterschriftenlisten runterladen. Diese ausdrucken und offline sammeln. Die fertigen Listen dann per Post einsenden, oder einscannen und elektronisch hochladen. In diesem Fall die Listen und die Kopien davon vernichten / löschen, aus Datenschutzgründen.
Neuer Petitionstext: Vorwort zur Petition:
Jeder darf mit unterschreiben, egal wo man wohnt.

-
Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich diese Petition hat zum Ziel, Transparenz über die Vorgänge und Risiken um Fördermethoden in Niedersachsen zu schaffen, darauf einzuwirken, das Bergrecht sachgerecht zu ändern und bis dahin auf entsprechende Bohrungen im Rahmen eines Moratoriums zu verzichten.

Herr Präsident, ich fordere mit dieser Petition den Niedersächsischen Landtag auf, dafür zu sorgen, dass

1. die Öffentlichkeit unverzüglich und umfassend über jeden Antrag auf Aufsuchung oder Ausbeutung von Kohlenwasserstoffvorkommen sowie laufend über den Fortschritt der entsprechenden Verfahren informiert wird;

2. Bohrungen zur Ausbeutung von Kohlenwasserstoffvorkommen nicht genehmigt werden, solange der Antrag­steller nicht verbindlich auf den Einsatz der Hydraulic-Fracturing-Technologie verzichtet, solange die absolute Unbedenklichkeit entsprechender Bohrungen in der für diese Technologie notwendigen Größen­ordnung nicht sichergestellt ist und solange bis die heute bekannten grundsätzlichen Probleme auch langfristigen Abdichtung von Bohrungen an deren Innenseite wie an der Außenseite, sowie durch das Fracken selbst nicht mehr auftreten (Moratorium);

3. die betroffenen Kreise und Kommunen – und über das Instrument des Bürgerentscheids auch die betroffenen Bürger – der Erkundung und Ausbeutung von Kohlenwasserstoffvorkommen auf ihrem Gebiet rechts­wirksam zustimmen müssen, beziehungsweise die Erkundung und Ausbeutung ablehnen können, wenn nachteilige Auswirkungen des Vorhabens kurzfristig wie langfristig nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen sind;

4. Gebiete auch außerhalb von Wasserschutzgebieten, in denen Brunnen zur Wasserversorgung für Landwirtschaft, Mensch oder Tier genutzt werden oder genutzt werden können, ebenso vor den Gefahren der Fracking-Technologie geschützt werden wie Wasserschutzgebiete;

5. sich das Land Niedersachsen im Bundesrat für eine Reform des Bergrechts auf Bundesebene einsetzt und hierzu einen Antrag in Zusammenarbeit mit Umwelt- und Bürgerverbänden erarbeitet, um in Zukunft den Bürgern vor Ort und betroffenen Kommunen die Möglichkeit zu geben, Bohrungen abzulehnen. Neue Begründung: Die neue Rot-Grüne Landesregierung in Niedersachsen hat in ihrem Koalitionsvertrag klar gemacht, dass für sie Fracking akzeptabel ist, sobald Risiken und Auswirkungen kalkuliert werden können und weniger giftige Chemikalien eingesetzt werden. Die Industrie ist bereits dabei, diese Forderungen zu erfüllen. Das ändert aber nichts an den Gefahren. Von einem grundsätzlichen Verbot von Fracking, wie vor der Wahl von vielen Kandidaten postuliert, ist in der Koalition nicht mehr die Rede. Die Forderungen der Koalition lassen wesentliche Probleme der Technologie außer Betracht. Daher ist es leider notwendig, dass sich die Bürger mit einer Petition auch an diese Landesregierung wenden.

Bei der Gas- und Ölförderung mithilfe des Fracking-Verfahrens werden Risse in Gesteinsschichten gesprengt, durch die giftige oder salzige oder radioaktive Stoffe - teils eingebracht, teils durch Fracking-Verfahren mobilisiert - ins Grundwasser gelangen können, dies auch Jahre oder Jahrzehnte nach Beginn oder Aufgabe der Bohrstelle.

An den Außenflächen der Bohrlochverrohrung können Gifte und Radionuklide aufsteigen und Grundwasser sowie Böden verseuchen. Das betrifft auch Stoffe in Gesteinsschichten oberhalb des gefrackten Bereiches. Derzeit werden innerhalb von 15 Jahren etwa 50% der Bohrungen entsprechend undicht. Dies ist ein lange bekanntes Phänomen. Nach Stand der Technik werden alle Bohrungen mit der Zeit zwangsläufig auf diese Weise versagen. Bei der großen Anzahl und hohen Dichte der Bohrstellen mit einem Abstand von etwa 1,2 km zwischen zwei Bohrstellen sind Grundwasserschäden nicht zu vermeiden.

An der Oberfläche, beziehungsweise oberflächennah können problematische Flüssigkeiten den Boden verseuchen, zum Beispiel aus undichten Leitungen oder durch Diffusion. Schon heute gibt es hier erhebliche Probleme in Niedersachsen (zum Beispiel Diffusion von Benzol aus Leitungen in die Böden). Das "Entsorgen" der mit Giften und Schwermetallen (zum Beispiel Quecksilber) oder radioaktiven Stoffen (zum Beispiel Uran) belasteten Flüssigkeiten in Bohrungen/Kavernen birgt Risiken. Fracking kann unter Umständen auch erhebliche Erdstöße auslösen, die an der Oberfläche zu Schäden führen können.

Ein Verbot des Hydraulic Fracturing nur in Wasserschutzgebieten ist nicht ausreichend. Es gibt sowohl private Brunnen, als auch Wasserentnahmestellen für die landwirtschaftliche Bewässerung außerhalb dieser Zonen. Auch dort ist man auf gute Wasserqualität angewiesen, immerhin gelangen die hier erzeugten Güter unmittelbar in die Nahrungskette oder das Wasser wird direkt von Menschen verwendet oder getrunken. Eine Verschmutzung unserer Wasserressourcen ist beim derzeitigen Stand der Technik nicht auszuschließen und wäre irreversibel.

Die Grundlagen des heute gültigen Bergrechts kommen aus einer Zeit, in der sich der Staat auf Kriegszeiten vorbereitet hat (1934) und die Ausbeutung von Rohstoffen aus der Erde besonders leicht ermöglicht werden sollte. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

Gegen die Erschließung neuer Gas- und Ölvorkommen spricht schließlich generell, dass fossile Brennstoffe klimaschädlich sind und das weitere Forcieren der Gewinnung dieser Brennstoffe den Umstieg auf nach­haltige, umweltverträgliche Energieträger erschweren und verzögern.

Den betroffenen Bürgern ist über Bürgerentscheid oder über die Kreistage, als gewählte Vertretung, eine Mitsprache einzuräumen. Ein größerer Einfluss der Bürger führt zwangsläufig zu einer besseren Information durch die Unternehmen.

Die Petition hat zum Ziel, Transparenz über die Vorgänge zu schaffen, darauf einzuwirken, das Bergrecht sachgerecht zu ändern und bis dahin auf entsprechende Bohrungen im Rahmen eines Moratoriums zu verzichten.


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