10.04.2013, 13:27
Grammatik
Neue Begründung: Die neue Rot-Grüne Landesregierung in Niedersachsen hat in ihrem Koalitionsvertrag klar gemacht, dass für sie Fracking akzeptabel ist, sobald Risiken und Auswirkungen kalkuliert werden können und weniger giftige Chemikalien eingesetzt werden. Die Industrie ist bereits dabei, diese Forderungen zu erfüllen. Von einem grundsätzlichen Verbot von Fracking, wie vor der Wahl von vielen Kandidaten postuliert, ist nicht mehr die Rede. Die Forderungen der Koalition lassen wesentliche Probleme der Technologie außer Betracht. Daher ist es leider notwendig, dass sich die Bürger mit einer Petition auch an diese Landesregierung wenden.
Bei der Gas- und Ölförderung mithilfe des Fracking-Verfahrens werden Risse in Gesteinsschichten gesprengt, durch die giftige oder salzige oder radioaktive Stoffe - teils eingebracht, teils durch Fracking-Verfahren mobilisiert - ins Grundwasser gelangen können, dies auch Jahre oder Jahrzehnte nach Beginn oder Aufgabe der Bohrstelle.
An den Außenflächen der Bohrlochverrohrung können Gifte und Radionuklide aufsteigen und Grundwasser sowie Böden verseuchen. Das betrifft auch Stoffe in Gesteinsschichten oberhalb des gefrackten Bereiches. Derzeit werden innerhalb von 15 Jahren etwa 50% der Bohrungen entsprechend undicht. Dies ist ein lange bekanntes Phänomen. Nach Stand der Technik werden alle Bohrungen mit der Zeit zwangsläufig auf diese Weise versagen. Bei der großen Anzahl und hohen Dichte der Bohrstellen mit einem Abstand von etwa 1,2 km zwischen zwei Bohrstellen sind Grundwasserschäden nicht zu vermeiden.
An der Oberfläche, beziehungsweise oberflächennah können problematische Flüssigkeiten den Boden verseuchen, zum Beispiel aus undichten Leitungen oder durch Diffusion. Schon heute gibt es hier erhebliche Probleme in Niedersachsen (zum Beispiel Diffusion von Benzol aus Leitungen in die Böden). Das "Entsorgen" der mit Giften und Schwermetallen (zum Beispiel Quecksilber) oder radioaktiven Stoffen (zum Beispiel Uran) belasteten Flüssigkeiten in Bohrungen/Kavernen birgt Risiken. Fracking kann unter Umständen auch erhebliche Erdstöße auslösen, die an der Oberfläche zu Schäden führen können.
Ein Verbot des Hydraulic Fracturing nur in Wasserschutzgebieten ist nicht ausreichend. Es gibt sowohl private Brunnen, als auch Wasserentnahmestellen für die landwirtschaftliche Bewässerung außerhalb dieser Zonen. Auch dort ist man auf gute Wasserqualität angewiesen, immerhin gelangen die hier erzeugten Güter unmittelbar in die Nahrungskette oder das Wasser wird direkt von Menschen verwendet oder getrunken. Eine Verschmutzung unserer Wasserressourcen ist beim derzeitigen Stand der Technik nicht auszuschließen und wäre irreversibel.
Die Grundlagen des heute gültigen Bergrechts kommen aus einer Zeit, in der sich der Staat auf Kriegszeiten vorbereitet hat (1934) und die Ausbeutung von Rohstoffen aus der Erde besonders leicht ermöglicht werden sollte. Das ist nicht mehr zeitgemäß.
Gegen die Erschließung neuer Gas- und Ölvorkommen spricht schließlich generell, dass fossile Brennstoffe klimaschädlich sind und das weitere Forcieren der Gewinnung dieser Brennstoffe den Umstieg auf nachhaltige, umweltverträgliche Energieträger erschweren und verzögern.
Den betroffenen Bürgern ist über Bürgerentscheid oder über die Kreistage, als gewählte Vertretung, eine Mitsprache einzuräumen. Ein größerer Einfluss der Bürger führt zwangsläufig zu einer besseren Information durch die Unternehmen.
Die Petition hat zum Ziel, Transparenz über die Vorgänge zu schaffen, darauf einzuwirken, das Bergrecht sachgerecht zu ändern und bis dahin auf entsprechende Bohrungen im Rahmen eines Moratoriums zu verzichten.