25.08.2022, 04:36
23.08.2022Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 1.375 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte sowie einer Stellungnahme des vormaligen Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung beraten.Das Energiewendeministerium erläutert, dass Deutschland im Jahr 2021 noch 55 Prozent seines Erdgases aus Russland importiert hat. Angesichts des Krieges in der Ukraine sei die Reduzierung des Gasbezugs aus Russland nunmehr ein nahezu alle europäische Länder betreffendes Anliegen. So habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund der von russischer Seite ausgehenden Reduzierung der Erdgas-Lieferungen bereits die Alarmstufe einer bevorstehenden Gasmangellage ausgerufen. Zur Sicherstellung der schnellen und umfassenden Handlungsfähigkeit Deutschlands und der Bewältigung des Krisenfalls müssten deshalb Maßnahmen getroffen werden, die die Energieversorgungssicherheit bewahren beziehungsweise schnellstmöglich wiederherstellen.Die Nutzung von Erdgas sei in der bestehenden Infrastruktur – insbesondere in der Wärmeversorgung – zum jetzigen Zeitpunkt jedoch unverzichtbar und lasse sich kurzfristig auch nicht vollständig durch andere Energieträger ersetzen. Flüssigerdgas sei auf dem Weltmarkt verfügbar und könne dazu beitragen, die Versorgungssicherheit kurzfristig zu gewährleisten und damit die Gasmangellage zu entschärfen. Wie in der Petition darstellt, würden dafür in Mitteleuropa vor allem an den Häfen Zeebrügge, Rotterdam und Dünkirchen bereits Terminals zur Verfügung stehen. Nach Ansicht der Bundesregierung seien für eine verlässliche Versorgung aber weitere Standorte erforderlich.Vor diesem Hintergrund sei der Rechtsrahmen für die Errichtung von LNG-Terminals auf Bundes- und Landesebene angepasst worden. So hat der Landtag am 28. April 2022 die Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Auf Bundesebene wiederum haben der Bundestag am 19. Mai 2022 und der Bundesrat am 20. Mai 2022 das LNG-Beschleunigungsgesetz verabschiedet. Brunsbüttel sei dabei nur einer von verschiedenen möglichen Standorten in Deutschland, der aus Sicht des Bundes für stationäre und/oder schwimmende LNG-Terminals in Betracht komme.Das Ministerium unterstreicht jedoch, dass die Genehmigungen für die LNG-Anlagen gemäß dem LNG-Beschleunigungsgesetz in Übereinstimmung mit den deutschen Klimazielen bis längstens zum 31. Dezember 2043 befristet werden. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus könne nur bei einer Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate genehmigt werden. Perspektivisch würden durch die Neuerrichtung von Anlagen somit die technischen Voraussetzungen für die Aufnahme und den Transport von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien geschaffen. Dies führe dazu, dass die so errichtete Infrastruktur auch weiterhin für die Energiewende nutzbar sein werde und ein künftiger Verzicht auf Erdgas weiterverfolgt werden könne.Hinsichtlich der weiteren Forderung der Petition, Subventionen nur noch an Unternehmen zu zahlen, die spätestens ab dem 1. Januar 2030 klimaneutral sein werden, weist das Energiewendeministerium darauf hin, dass der Abbau von Subventionen für fossile Energieträger im Grundsatz unterstützt werde. Da die bestehenden Subventionen maßgeblich auf Bundesebene gewährt würden, müssten sie aber auch auf dieser Ebene abgebaut werden.Soweit der Petent ein Verbot der Weitergabe öffentlichen Grundeigentums und -besitzes für fossile Energieträger begehrt, entgegnet das Ministerium, dass das Land an bundesgesetzliche Vorschriften gebunden sei. So müssten Gemeinden gemäß § 46 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die für die unmittelbare Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet erforderlich seien, diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung stellen. Dies gelte auch für Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und das entsprechende Zubehör. Gemäß § 15 Energiewirtschaftsgesetz seien Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, den Gastransport zu gewährleisten. Das Ministerium weist abschließend darauf hin, dass auch die Neuerrichtung von Gasversorgungsleitungen dazu zählen könne.Der Petitionsausschuss begrüßt das Engagement des Petenten sowie der vielen Unterstützer für die Energiewende und den Schutz des Klimas. Hinsichtlich der befürchteten Klimafolgen durch eine vermehrte Verwendung von Flüssigerdgas nimmt der Ausschuss zur Kenntnis, dass es sich bei dem Bau der LNG-Terminals nur um einen zeitlich begrenzten Ersatz für den Bezug von russischem Gas handeln soll. Die Klimaziele bleiben davon unberührt. So hat der Schleswig-Holsteinische Landtag im April ebenfalls sein Bekenntnis zum Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und zur Dekarbonisierung sowie zum 1,5-Grad-Ziel bekräftigt (Drucksache 19/3826). Auch verpflichtet Artikel 11 der Landesverfassung bereits in seiner heutigen Fassung das Land, die Gemeinden und die Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung zu dem besonderen Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens sowie der Tiere.Der Landtag betonte in der April-Plenarsitzung, dass sich die Notwendigkeit einer Abkehr von fossilen Energieträgern in der aktuellen Situation drängender denn je zeigt. Der Ausschuss unterstützt vor diesem Hintergrund, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien verstärkt vorangetrieben wird. In Schleswig-Holstein bieten sich durch die geographische Lage an den Küsten von Nord- und Ostsee und die vergleichsweise niedrige Bevölkerungsdichte hierfür optimale Voraussetzungen. Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass die Landesregierung dieses Potenzial weiterhin nutzen wird, um die Energiewende voranzubringen, und ist zuversichtlich, dass sich auch die Maßnahmen aus den Planungsbeschleunigungspaketen I und II der Bundesregierung zum Ausbau und der Förderung von Erneuerbaren Energien positiv auf die Umsetzung derartiger Vorhaben auswirken werden.Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass die gegenwärtig sehr hohen Energiepreise für viele Haushalte eine große Belastung darstellen. Er begrüßt, dass im öffentlichen und privaten Bereich bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zum Energiesparen entwickelt und verschiedene Entlastungen bereitgestellt werden. Die Entscheidung über die Ausgestaltung und den Umfang dieser Maßnahmen bleibt dem politischen Diskurs vorbehalten.Der Ausschuss unterstreicht, dass sich der Landtag und seine Fachausschüsse weiterhin mit den verschiedenen in der Petition benannten Herausforderungen und Zukunftsaufgaben beschäftigen werden. Diesem Prozess vermag der Petitionsausschuss nicht vorzugreifen.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.