07.09.2021, 14:12
Im Okt. letzten Jahres berichteten wir, dass der gemeinnützige Verein SputendorferGrün Stahnsdorf e.V. in Verbindung mit der openPetition (Für den Erhalt der Grünfläche an der Sputendorfer Str. und gegen eine Bebauung) ein Abmahnschreiben vom Rechtsanwalt der Eigentümer erhalten hat. Der Verein sollte die Löschung und Unterlassung einiger Inhalte sowie Adressen der Kommentatoren offenlegen. Bei Nichtbeachtung sollte eine strafbewährte Unterlassungserklärung dazu führen, dass für jeden Einzelfall ein Betrag von € 5.000,00 vom Verein zu leisten sei.
Dem hatte sich der Verein umgehend mit einer negativen Feststellungsklage gewehrt. Wie das AG Potsdam den Parteien Anfang September in einem Beschluss mitteilt, mangelt es der Abmahnung nicht nur formell an fehlender Klarheit und nötigen Bestimmtheitserfordernissen, es werden nach derzeitiger Einschätzung des Gerichts auch die Unterlegung der abgemahnten Inhalte angezweifelt.
Das Gericht weist u. a. explizit daraufhin, dass die besagte Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Parkanlage ausgewiesen ist. Auch wenn sie als Acker genutzt würde, so führte dies nicht zur Annahme einer falschen Tatsachenbehauptung im Petitionstext.
Der Vorstandsvorsitzende Sven Riedel sieht sich in seiner Auffassung durch den richterlichen Beschluss bestätigt: „es ist richtig und wichtig, dass sich der Verein in dieser Form den falschen Behauptungen entgegengestellt hat.“ Riedel geht weiterhin davon aus, dass die abmahnende Partei nun insgesamt von ihren Vorstellungen Abstand nimmt und ihre Abmahnung vollkommen zurückzieht.