19.10.2020, 00:28
Mit E-Mail vom 5.10.2020 wurden wir mit Fristsetzung bis 08.10.2020 (!) anwaltlich im Namen der Investoren abgemahnt, eine Unterlassungsklage zu zeichnen, die uns als Petenten zu rechtsmissbräuchlichem Handeln drängt.
Wir möchten dieses, aus unserer Sicht als Einschüchterung wahrgenommene Vorgehen, nicht kommentieren und werden nun infolge der fehlenden Rücknahme der Investorenabmahnung unsererseits juristische Wege einer negativen Feststellungsklage einschlagen.