06.10.2022, 15:05
Liebe Freunde,
das Gerichtsurteil ist nun öffentlich. Hier die wichtigsten Punkte in leicht verständlicher Sprache:
- Das zwischen Dr. Yavuz und dem EVK Gelsenkirchen bestehende Arbeitsverhältnis wurde durch die außerordentliche Kündigung vom 04.05.2022 NICHT beendet.
- Das EVK Gelsenkirchen wird verurteilt, Dr. Yavuz zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Oberarzt in der Psychiatrischen Institutsambulanz weiter zu beschäftigen. Dies gilt auch, falls das EVK gegen das Urteil in Berufung geht. In der Zwischenzeit, also bis eine endgültige Entscheidung von einem höheren Gericht getroffen wird, muss Dr. Yavuz wieder im EVK beschäftigt werden.
- Das EVK Gelsenkirchen wird verurteilt, Dr. Yavuz ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt. (Das EVK hatte sich bisher geweigert, ein solches Arbeitszeugnis zu erstellen, wodurch Dr. Yavuz eine Stelle in einem anderen Krankenhaus nicht bekommen hat.)
- Die Abmahnung vom 23.03.2022 gegen Dr. Yavuz muss aus seiner Personalakte wieder entfernt werden.
- Die Kosten des Rechtsstreits trägt das EVK Gelsenkirchen.
Auf der Webseite des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen kann das Urteil in originalem Wortlaut nachgelesen werden.
Die WAZ war gestern mit im Gerichtssaal und hat bereits berichtet:
www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/gelsenkirchen-kuendigung-gegen-oberarzt-des-evk-ungueltig-id236601393.html
Wir möchten Euch herzlich danken für Eure unermüdliche Unterstützung in den letzten Wochen. Wir sind enttäuscht von politischen und kirchlichen Vertretern, aber auf Euch und auf die Justiz konnten wir uns letztendlich immer verlassen.
Glück auf!