11.11.2020, 21:02
Informationsfehler. Ordnungsamt kann einschreiten
Neue Begründung: Die Änderung der Platter Straße zu einer Einbahnstraße ist unverhältnismäßig und kontraproduktiv. Durch die Einbahnstraßenregelung ist eine erhöhte Verkehrsgefährdung eingetreten, denn der fehlende Gegenverkehr begünstigt die wenigen Verkehrsteilnehmer, die nun dort schneller fahren als zuvor. Die Gefahrenquelle für Fußgänger und insbesondere Schulkinder existiert also weiterhin.
Trotzdem fahren täglich auch KFZ und Fahrräder entgegen der Einbahnstraße und erzeugen dadurch gefährliche Begegnungen. Das Ordnungsamt ist hier aufgrund fehlender Befugnis machtlos und kann nicht einschreiten. Darüber hinaus, erzeugen die Umwege, die nun gefahren werden müssen, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Ortsteil Königshofen und verlagern das Verkehrsaufkommen lediglich. Auch hier ist der Nutzen für Schulkinder und deren sicheren Schulweg fragwürdig.
Auch bei Unfällen auf der Autobahn A3 und entsprechenden Umleitungen, kann es in der Folge zu großen Verkehrsstaus und Verstopfungen innerhalb der Ausweichstraßen kommen. Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei könnten dadurch behindert werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22